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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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feststellungsbeschlusses wird für die Stilllegungsarbeiten mit<br />

einem Zeitraum von 17 Jahren gerechnet (/BFS-05/).<br />

Die 2000/2001 getroffene „Vereinbarung zwischen der B<strong>und</strong>esregierung<br />

<strong>und</strong> den Energieversorgungsunternehmen“<br />

(„Atomkonsens“) enthielt u. a. das Verbot, ab 2005 abgebrannte<br />

Brennelemente zur Wiederaufarbeitung an ausländische<br />

Wiederaufarbeitungsanlagen abzugeben. Damit ist<br />

für bestrahlte Brennelemente die direkte Endlagerung der allein<br />

mögliche Entsorgungsweg. Da jedoch hierfür noch kein<br />

Endlager existiert, ergab sich für den Weiterbetrieb der laufenden<br />

Kernkraftwerke die Notwendigkeit, die verbrauchten<br />

Brennelemente für lange Zeit – bis zur Betriebsbereitschaft<br />

eines Endlagers – zwischenzulagern. Deshalb wurden so<br />

genannte Standortzwischenlager (Trockenlager) beantragt<br />

<strong>und</strong> zum Teil bereits errichtet. Einige Kernkraftwerke haben<br />

Interimslager errichtet, in denen die Brennelemente vorübergehend<br />

(etwa 5-6 Jahre) aufbewahrt werden sollen, da die<br />

Fertigstellung der eigentlichen Zwischenlager nicht schnell<br />

genug geschehen kann, ohne den Betrieb der Anlagen zu<br />

unterbrechen.<br />

Die Suche nach einem Endlager für hochaktive Abfälle wurde<br />

in Deutschland bereits in den siebziger Jahren begonnen.<br />

Im Jahre 1974 wurde von der B<strong>und</strong>esregierung das<br />

Konzept eines „Integrierten Nuklearen Entsorgungszentrums“<br />

erstellt. Hier sollten an einem Ort die Wiederaufarbeitung<br />

bestrahlter Brennelemente, die Fabrikation von Brennelementen,<br />

die Behandlung <strong>und</strong> die Endlagerung aller Arten<br />

radioaktiver Abfälle durchgeführt werden. Nach Prüfung einer<br />

Reihe von potentiellen Standorten hierfür wurde 1977<br />

das Planfeststellungsverfahren zur Endlagerung schwach-,<br />

mittel- <strong>und</strong> hochradioaktiver Abfälle im Salzstock Gorleben,<br />

nahe an der Grenze zur DDR, eingeleitet. Nach dem Gorleben-Hearing<br />

1979 (welches vom Unfall im amerikanischen<br />

Kernkraftwerk Harrisburg überschattet wurde) gab man die<br />

Wiederaufarbeitung am Standort Gorleben auf <strong>und</strong> es wurde<br />

nur noch die Eignung des Salzstocks als Endlagerstätte weiter<br />

untersucht. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden<br />

für den Fall, dass sich Gorleben als ungeeignet für ein<br />

Endlager erweisen sollte, eine Reihe weiterer Salzlagerstätten,<br />

aber auch andere Gesteinsformationen zur Vervollständigung<br />

des Kenntnisstandes über potentielle Endlager-<br />

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