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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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Kernreaktor-Fernüberwachungssystem (KFÜ)<br />

Ein Störfall des Kernkraftwerks G<strong>und</strong>remmingen im Jahre<br />

1977 war Anlass für das von Bayern ausgehende Kernreaktor-<br />

Fernüberwachungssystem (KFÜ). Dieses System erfasst automatisch<br />

die sicherheitstechnischen Parameter, die Emissionen,<br />

meteorologischen Werte <strong>und</strong> Immissionsgrößen in der<br />

Umgebung von Kernkraftwerken <strong>und</strong> leitet die Resultate an die<br />

atomrechtlichen Aufsichtsbehörden im Allgemeinen an die<br />

Länderministerien weiter. Die Betreiber des Kernreaktor-<br />

Fernüberwachungssystems (KFÜ), dessen Messstellen entlang<br />

des Zauns von Kernkraftwerken kreisförmig verteilt sind,<br />

sind die Kernkraftwerksbetreiber <strong>und</strong> die Länder.<br />

6.4 <strong>Radioaktivität</strong>smessungen beim<br />

grenzüberschreitenden Verkehr<br />

„Tschernobyl-Verordnung“<br />

Nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl wurden bei<br />

der Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln aus Osteuropa<br />

erhöhte Werte für <strong>Radioaktivität</strong> nachgewiesen. 1987 hat<br />

deshalb die Europäische Kommission in der Verordnung<br />

(EWG) Nr. 3955/87, der „Tschernobyl-Verordnung“, zuletzt<br />

geändert durch Verordnung (EG) Nr. 616/2000 vom 20.03.<br />

2000, für die Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit<br />

Ursprung in Drittländern Höchstwerte an <strong>Radioaktivität</strong> festgelegt.<br />

So darf die maximale kumulierte <strong>Radioaktivität</strong> von<br />

Cäsium 134 <strong>und</strong> 137 für Milch <strong>und</strong> Milcherzeugnisse sowie<br />

für Lebensmittel für die Ernährung speziell von Kleinkindern<br />

370 Bq/kg <strong>und</strong> für alle anderen betroffenen Erzeugnisse<br />

600 Bq/kg nicht überschreiten.<br />

Insbesondere bei bestimmten Pilzarten aus Drittländern sind<br />

wiederholt Fälle der Nichteinhaltung der zulässigen Höchstwerte<br />

an <strong>Radioaktivität</strong> festgestellt worden. Obgleich die<br />

festgelegten Höchstwerte nur für die Einfuhr von Nahrungsmitteln<br />

in die Europäische Union gelten, werden sie in der<br />

Praxis aber auch innerhalb der EU als solche angewendet.<br />

Die Einfuhr aller von der Verordnung erfassten Erzeugnisse<br />

aus osteuropäischen Ländern ist nur mit dem vorgeschriebenen<br />

Ausfuhrzeugnis zulässig, d.h. dass die Höchstwerte<br />

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