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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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steigt, oder sie von erheblicher sicherheitstechnischer Bedeutung<br />

sind.<br />

Neue Regelungen in der StrlSchV <strong>und</strong> in der RöV<br />

Neben dem bereits besprochenen Freigabeverfahren sind in<br />

die Neufassung der Strahlenschutzverordnung vom 20.7.<br />

2001 weitere bisher nicht enthaltene Regelungen aufgenommen<br />

worden. Einige betreffen die medizinische Anwendung<br />

radioaktiver Stoffe <strong>und</strong> ionisierender Strahlung am<br />

Menschen. Mit den Paragraphen zur rechtfertigenden Indikation,<br />

den Dosisreferenzwerten <strong>und</strong> der ärztlichen Stelle<br />

sollen unnötige Patientendosen vermieden werden. Außerdem<br />

werden nun erstmals natürliche Strahlenquellen bei der<br />

Arbeit berücksichtigt.<br />

- Rechtfertigende Indikation<br />

Bevor ein Patient zu diagnostischen oder therapeutischen<br />

Zwecken ionisierender Strahlung ausgesetzt wird, muss die<br />

rechtfertigende Indikation gestellt werden. Die Frage nach<br />

der rechtfertigenden Indikation steht bewusst vor Beginn der<br />

Untersuchung bzw. Behandlung. Damit wird geklärt, ob der<br />

Nutzen für den Patienten größer ist als der mögliche Schaden<br />

durch die Strahlenexposition.<br />

Verantwortlich ist dabei immer der untersuchende bzw. behandelnde<br />

fachk<strong>und</strong>ige Arzt. Die Anwendung radioaktiver<br />

Stoffe <strong>und</strong> ionisierender Strahlung alleine auf die Anforderung<br />

des überweisenden Arztes ist nicht zulässig. Die rechtfertigende<br />

Indikation muss vom verantwortlichen fachk<strong>und</strong>igen<br />

Arzt gestellt werden. Insbesondere sind dabei eventuell<br />

vorhandene Voruntersuchungen zur Vermeidung von Doppeluntersuchungen<br />

zu berücksichtigen. Ebenso müssen alternative<br />

Untersuchungs- <strong>und</strong> Behandlungsmethoden erwogen<br />

werden, die eine Strahlenexposition des Patienten verringern<br />

oder sogar ganz vermeiden.<br />

Besonders muss der fachk<strong>und</strong>ige Arzt bei der Stellung der<br />

rechtfertigenden Indikation auf die Möglichkeit einer<br />

Schwangerschaft weiblicher Patienten achten. Zum Schutz<br />

des ungeborenen Kindes ist die Untersuchung bzw. Behandlung<br />

mit radioaktiven Stoffen <strong>und</strong> ionisierender Strah-<br />

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