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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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mengen so klein, dass eine Kontamination unter Umständen<br />

erst viel später bemerkt wird, aber dennoch eine erhebliche<br />

Strahlenexposition verursacht. Dies bewirkt der minimale<br />

Abstand durch den direkten Körperkontakt. Zudem kann das<br />

Strahlungsfeld nicht wie bei einer stationären Strahlungsquelle<br />

ohne weiteres verlassen werden.<br />

Besonders Radionuklide, die Alpha- oder Betastrahlung<br />

emittieren, können nicht unerhebliche Strahlenschäden verursachen.<br />

Die Eindringtiefe der Strahlung ins Gewebe ist<br />

zwar relativ begrenzt, das heißt aber, dass ihre gesamte<br />

Energie lokal deponiert wird. Entsprechend groß ist ihre<br />

schädigende Wirkung. Gerade Alphastrahlung, deren Anteil<br />

an der Personendosis sonst allein wegen der Abschirmwirkung<br />

der Luft vernachlässigt werden kann, ist besonders gefährlich.<br />

Die anzuwendenden Schutzmaßnahmen sind trivial, werden<br />

in der Praxis aber leider häufig vernachlässigt. Das Tragen<br />

von entsprechender Schutzkleidung ist beim Umgang mit offenen<br />

radioaktiven Stoffen obligatorisch. Diese lässt sich im<br />

Falle einer Kontamination leicht wechseln. Kontaminationen<br />

der Haut lassen sich so vermeiden. Beim Umgang mit Alpha-<br />

oder Betastrahlern sollte auf besonders dichte Kleidung<br />

<strong>und</strong> Handschuhe geachtet werden.<br />

Da eine Kontamination nicht ohne weiteres bemerkt werden<br />

kann, ist eine regelmäßige Messung mit einem Kontaminationsmonitor<br />

notwendig. Das sind Strahlungsmessgeräte, mit<br />

denen je nach Auslegung kleine Flächenstücke (tragbare<br />

Handgeräte), Hände <strong>und</strong> Füße gleichzeitig (stationäre Hand-<br />

Fuß-Kleider-Monitore) oder sogar der ganze Körper (Ganzkörperzähler)<br />

auf Kontaminationen untersucht werden können.<br />

Eine regelmäßige Kontrolle von Kleidung <strong>und</strong> Arbeitsplatz<br />

ist nicht nur aus Gründen des Selbstschutzes geboten,<br />

sondern auch zum Schutz der übrigen Mitarbeiter durch die<br />

Vermeidung unbemerkter Verschleppungen von radioaktiven<br />

Substanzen.<br />

Hat eine Kontamination stattgef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> ist diese erkannt<br />

worden, so müssen unverzüglich Dekontaminationsmaßnahmen<br />

getroffen werden. Der radioaktive Stoff muss entfernt<br />

<strong>und</strong> so gelagert werden, dass eine weitere Personengefährdung<br />

ausgeschlossen werden kann. Betrifft die Kon-<br />

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