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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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RadioOberflächenkontaminuklidnation in Bq/cm 2<br />

Spezifische Aktivität<br />

in Bq/g<br />

H-3 1 E+2 1 E+3<br />

C-14 1 E+2 8 E+1<br />

F-18 1 1 E+1<br />

Co-60 1 0,1<br />

Tc-99m 1 E+1 1 E+2<br />

I-131 1 E+1 2<br />

Cs-137 1 5 E-1<br />

U-235 1 5 E-1<br />

U-238 1 6 E-1<br />

Tab. 5.3 Grenzwerte einiger Radionuklide für Oberflächen- <strong>und</strong><br />

massenbezogene Kontaminationen (StrlSchV Anlage III Tabelle 1)<br />

- Freigabeverfahren<br />

Bis zur Neufassung der Strahlenschutzverordnung vom<br />

20.7.2001 konnten nur nicht kontaminierte oder dekontaminierte<br />

Gegenstände aus Kontrollbereichen entfernt werden.<br />

Der Gegenstand selbst aber musste inaktiv sein. Zudem beschränkten<br />

sich die entfernbaren Gegenstände auf Kleidung,<br />

Werkzeuge, Messgeräte <strong>und</strong> sonstige Apparate. Aber<br />

auch ursprünglich radioaktive Substanzen zerfallen mit ihren<br />

spezifischen Halbwertszeiten <strong>und</strong> sind schließlich inaktiv.<br />

Eine Abgabe dieser nunmehr inaktiven Stoffe in den normalen<br />

Umgang war bisher nicht vorgesehen, die teure Einlagerung<br />

in Sonderlager war die Regel.<br />

Mit dem neuen Freigabeverfahren unterliegen ehemals radioaktive<br />

Stoffe nach der Freigabe nicht mehr der Strahlenschutzverordnung.<br />

Sie können wie inaktive Stoffe behandelt<br />

werden. Freigegeben werden können bewegliche, feste <strong>und</strong><br />

flüssige Gegenstände, aber auch Einrichtungen, Räume <strong>und</strong><br />

sogar ganze Gebäude. Jede Freigabe muss zuvor bei der<br />

zuständigen Aufsichtsbehörde (in Bayern das Landesamt für<br />

Umwelt) beantragt <strong>und</strong> von dieser genehmigt werden. Das<br />

genaue Verfahren ist in § 29 der Strahlenschutzverordnung<br />

beschrieben.<br />

Vorraussetzung für die Freigabe ist, wie beim Herausbringen<br />

von nicht kontaminierten Gegenständen aus dem Kontrollbereich,<br />

die Beschränkung der zusätzlichen effektiven<br />

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