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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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der Radionuklide in der Umwelt kann sich hieraus sowohl<br />

eine äußere wie auch eine innere Strahlenexposition für<br />

Einzelpersonen der Bevölkerung ergeben. Zu deren Abschätzung<br />

sind detaillierte radioökologische Berechnungen<br />

vorzulegen, die alle denkbaren Expositionspfade berücksichtigen.<br />

Das in seinen Abläufen außerordentlich komplexe radioökologische<br />

Geschehen lässt sich nicht in allen Details vollständig<br />

mathematisch erfassen. Eine Abschätzung der höchstmöglichen<br />

Dosis ist jedoch durch eine modellhafte Beschreibung<br />

durchaus möglich. Dazu werden alle notwendigen<br />

Annahmen so getroffen, dass sie stets den ungünstigsten<br />

Fall mit einbeziehen.<br />

Das Ergebnis eines solchen Vorgehens ist ein Rechenwert,<br />

der insgesamt höher liegt, als es der Realität entspricht, also<br />

„konservativ“ ist. Die Anwendung der Berechnungsprinzipien<br />

auf die Messwerte der <strong>Radioaktivität</strong> aus den Ablagerungen<br />

nach dem Tschernobyl-Unfall hat nun gezeigt, dass in allen<br />

Fällen die Strahlendosis überschätzt wurde. Die Rechenwerte<br />

lagen also in der Tat auf der sicheren Seite.<br />

Bei radioökologischen Berechungen im Rahmen des atomrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens muss nicht jeder Einzelwert,<br />

sondern das Gesamtergebnis konservativ sein. So<br />

überschätzt beispielsweise der überdurchschnittlich hoch<br />

angenommene Nahrungsverbrauch der Referenzperson die<br />

stark unterschiedlichen Ernährungsgewohnheiten von Einzelpersonen,<br />

wie extremen Fleischessern, Vegetariern <strong>und</strong><br />

anderen. Die für die Referenzperson errechneten Höchstdosen<br />

werden deshalb von real existierenden Personen mit Sicherheit<br />

nicht erreicht.<br />

Für Überwachungsmessungen muss eine ausreichende Anzahl<br />

von Messinstrumenten zur Erfassung der Aktivitätskonzentrationen<br />

im Abfall, im Abwasser <strong>und</strong> in der Abluft vorhanden<br />

sein. Das Landesamt für Umwelt schreibt die Messprotokolle<br />

vor <strong>und</strong> kann im Einzelfall die korrekte Durchführung<br />

der Messungen kontrollieren. Genauso müssen Messgeräte<br />

zur Feststellung von Personenkontaminationen verfügbar<br />

sein <strong>und</strong> gegebenenfalls geeignete Dekontaminationseinrichtungen.<br />

Der Nachweis, dass alle Mitarbeiter mit den betriebsinternen<br />

Regelungen zum Einhalten der Schutzmaßnahmen vertraut<br />

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