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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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Bayerischen Katastrophenschutzgesetz vom 24. Juli 1996 ist<br />

das Staatsministerium des Innern das zuständige Ministerium<br />

für den allgemeinen Katastrophenschutz. Die zwischen<br />

B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Ländern abgestimmten „Rahmenempfehlungen für<br />

den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer<br />

Anlagen (RE 99)“ zielen auf die Angleichung der Verfahrensweisen<br />

im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet <strong>und</strong> beinhalten die<br />

organisatorischen Vorgaben. Vorschläge für die Einleitung<br />

medizinischer Maßnahmen sind in den „Radiologischen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen für Entscheidungen über Maßnahmen zum<br />

Schutz der Bevölkerung bei Unfall bedingten Freisetzungen<br />

von Radionukliden“ beschrieben.<br />

Für den Fall, dass bei einem kerntechnischen Unfall die gestaffelten<br />

Sicherheitsmaßnahmen nicht greifen <strong>und</strong> die Eingreifwerte<br />

überschritten werden könnten, wurden Katastrophenschutzplanungen<br />

für die Umgebung von Kernkraftwerken<br />

erarbeitet. Die Katastrophenschutzmaßnahmen zielen<br />

primär auf den Schutz der Bevölkerung vor einer Unfall<br />

bedingten Exposition <strong>und</strong> auf die Vermeidung deterministischer<br />

Strahlenschäden.<br />

- Maßnahmen<br />

Die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden sind vorbeugender<br />

<strong>und</strong> abwehrender Katastrophenschutz, der Maßnahmen<br />

für die Umgebung der kerntechnischen Anlage bis zu<br />

einem Radius von 25 km vorsieht.<br />

Die vorbeugenden Maßnahmen der behördlichen Katastrophenschutzplanungen<br />

beinhalten besondere festgelegte<br />

Planungszone, Alarmpläne <strong>und</strong> Alarmierungsprozeduren. Eine<br />

gr<strong>und</strong>legende Maßnahme bildet die Einteilung der Umgebung<br />

der kerntechnischen Anlage in 3 Planungszonen, die<br />

Zentralzone mit bis zu 2 km Umkreis um die Anlage, die Mittelzone<br />

mit etwa 10 km <strong>und</strong> die Außenzone mit ca. 25 km um<br />

die Anlage. Bei der Anordnung von Katastrophenschutzmaßnahmen<br />

kann hiermit auf eindeutige <strong>und</strong> einfache Weise<br />

festgelegt werden, in welchen Zonen <strong>und</strong> Sektoren welche<br />

Maßnahmen erforderlich sind.<br />

Zwei Alarmstufen werden unterschieden: Voralarm wird ausgelöst,<br />

wenn bei einem Ereignis noch keine oder geringe<br />

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