29.12.2012 Aufrufe

Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

vorschläge zur Optimierung der Arbeitsabläufe geben. Entsprechend<br />

der Schwere der gef<strong>und</strong>enen Mängel können die<br />

Intervalle zur nächsten Überprüfung verkürzt werden. Die<br />

Ergebnisse der Untersuchung werden gegebenenfalls an die<br />

zuständige Behörde weitergereicht, die weitere Schritte einleitet.<br />

Besonders wenn die Verbesserungsvorschläge der<br />

ärztlichen Stelle wiederholt ignoriert werden, hat die betreffende<br />

Einrichtung mit Folgen zu rechnen.<br />

- Berücksichtigung natürlicher Strahlenquellen bei der<br />

Arbeit<br />

Bis zur Neufassung der Strahlenschutzverordnung vom<br />

20.7.2001 wurden bei der Bestimmung der beruflichen<br />

Strahlenexposition ausschließlich diejenigen Strahlenquellen<br />

berücksichtigt, mit denen zielgerichtet umgegangen wurde.<br />

Gemeint sind Handlungen, bei denen bewusst ionisierte<br />

Strahlung erzeugt wird oder radioaktive Stoffe verwendet<br />

werden, deren physikalische Eigenschaften genutzt werden<br />

sollen. In der Neufassung der Strahlenschutzverordnung<br />

werden diese Handlungen mit dem Begriff Tätigkeiten bezeichnet.<br />

Neu ist die Berücksichtigung natürlicher Strahlenquellen, die<br />

nicht direkt mit der eigentlichen Arbeit in Verbindung stehen.<br />

Gemeint sind Handlungen, die nicht zum Zweck der Nutzung<br />

der ionisierten Strahlung sondern die aus anderen<br />

Gründen nur an diesen Orten mit erhöhter Strahlenexposition<br />

ausgeführt werden können. Diese Handlungen werden in<br />

der Strahlenschutzverordnung Arbeiten genannt. Arbeiten<br />

im Sinne der Strahlenschutzverordnung sind beispielsweise<br />

Bergwerksarbeiten, ausgenommen die Gewinnung von<br />

Uranerzen, da hier die zielgerichtete Nutzung des Urans beabsichtigt<br />

ist.<br />

Ebenso gehört das fliegende Personal in Flugzeugen (Flugbegleiter,<br />

Piloten), das der extraterrestrischen (Höhen-)<br />

Strahlung verstärkt ausgesetzt ist, zu den beruflich strahlenexponierten<br />

Personen. Die Arbeitgeber sind angehalten zu<br />

prüfen, ob eine Bestimmung der Körperdosis notwendig ist,<br />

d.h. ob die effektive Jahresdosis des fliegenden Personals<br />

über 1 mSv liegt. Die Strahlenexposition ist umso größer, je<br />

höher die Flughöhe ist, da die abschirmende Wirkung der<br />

217

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!