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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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97/43/EURATOM in deutsches Recht umgesetzt worden. In<br />

ihr sind weiterführende Regelungen zum Umgang mit radioaktiven<br />

Stoffen sowie zu der Errichtung <strong>und</strong> dem Betrieb von<br />

Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung enthalten.<br />

Für die Genehmigung <strong>und</strong> die Überwachung des Umgangs<br />

mit radioaktiven Stoffen <strong>und</strong> des Betriebs von Beschleunigeranlagen<br />

nach der Strahlenschutzverordnung ist in Bayern<br />

das Landesamt für Umwelt zuständig.<br />

- Festlegung der Grenzwerte unter ges<strong>und</strong>heitlichen,<br />

gesellschaftspolitischen <strong>und</strong> ökonomischen Aspekten<br />

Die internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) bewertet<br />

die Ergebnisse <strong>und</strong> Erkenntnisse über die biologische<br />

Wirksamkeit ionisierender Strahlung <strong>und</strong> veröffentlicht in regelmäßigen<br />

Abständen aktualisierte Strahlenschutzempfehlungen.<br />

Die derzeit gültigen Empfehlungen zu Dosisgrenzwerten<br />

sind 1991 in der ICRP Publikation Nr. 60 erschienen<br />

/ICR-91/. Der Entwurf einer Neufassung ist als Diskussionsgr<strong>und</strong>lage<br />

erhältlich. Die ICRP ist ein international anerkanntes,<br />

unabhängiges Expertengremium von derzeit 13 Wissenschaftlern.<br />

Ihre Empfehlungen bilden in vielen Ländern<br />

die Gr<strong>und</strong>lage für die gesetzlichen Schutzvorschriften. So<br />

sind die empfohlenen Grenzwerte unter anderem auch in<br />

der europäischen Richtlinie 96/29/EURATOM übernommen<br />

worden <strong>und</strong> seit Bekanntgabe der Strahlenschutzverordnung<br />

vom 20.7.2001 <strong>und</strong> der Röntgenverordnung (RöV)<br />

vom 18.06.2002 in der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland bindend.<br />

Die festgelegten Grenzwerte sollen die möglichen Risiken<br />

auf ein akzeptables Maß begrenzen. Diese Begründung<br />

bedeutet, dass das Risiko auch bei Einhaltung des<br />

Grenzwertes nicht gleich Null ist <strong>und</strong> bei Überschreitung<br />

nicht sofort bedrohliche Ausmaße erreicht.<br />

Dem praktischen Strahlenschutz liegt das ALARA-Prinzip<br />

(As Low As Reasonably Achievable) der internationalen<br />

Strahlenschutzkommission zugr<strong>und</strong>e. Im Einzelnen beinhaltet<br />

das ALARA-Prinzip:<br />

Rechtfertigung<br />

Der Nutzen aus einem Umgang mit ionisierender Strahlung<br />

muss die möglichen Gefährdungen überwiegen.<br />

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