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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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Vier zentrale Ergebnisse sind:<br />

� einheitliche, international verwendbare Spezifikationen für<br />

die Überwachungssysteme<br />

� der Nachweis, dass Monitoringsysteme an den Grenzen<br />

installiert werden können, ohne den Ablauf gravierend zu<br />

stören, ein entsprechendes Training der Beamten vorausgesetzt<br />

� die Erarbeitung eines einheitlichen Verfahrensablaufs,<br />

der die reibungslose Zusammenarbeit der betroffenen<br />

Einsatzorgane sicherstellt<br />

� die Möglichkeit der Instandhaltung <strong>und</strong> Wartung der Geräte<br />

ohne größeren Aufwand.<br />

Die Resultate der Studie können somit zur Erarbeitung von<br />

realistischen Durchführungsbestimmungen für Grenzmonitorsysteme<br />

dienen unter Berücksichtigung von technischen<br />

<strong>und</strong> ökonomischen Gesichtspunkten.<br />

6.5 Katastrophenschutz-Maßnahmen<br />

Im Hinblick auf kerntechnische Unfälle wird in Deutschland<br />

zwischen anlageinternem <strong>und</strong> anlageexternem Notfallschutz<br />

unterschieden. Der anlageinterne Notfallschutz, Vorsorge<strong>und</strong><br />

Schutzmaßnahmen obliegen dem Betreiber auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Strahlenschutzverordnung. Beim Konzept des<br />

anlageexternen Notfallschutzes ist zu berücksichtigen, dass<br />

in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Unterscheidung<br />

zwischen Katastrophenschutz <strong>und</strong> Strahlenschutzvorsorge<br />

gilt. In anderen Staaten dagegen werden die den deutschen<br />

Vorsorgemaßnahmen vergleichbaren Maßnahmen als<br />

Notfallschutzmaßnahmen in der späten Phase eines kerntechnischen<br />

Unfalls angesehen.<br />

Der Notfallschutzplanung liegen Eingreifrichtwerte zugr<strong>und</strong>e,<br />

bei deren Überschreitung die Einleitung von Maßnahmen zu<br />

prüfen ist <strong>und</strong> Eingreifwerte bei deren Überschreitung die<br />

Maßnahmen durchzuführen sind.<br />

Katastrophenschutz<br />

- Zuständigkeit <strong>und</strong> rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Die Planung <strong>und</strong> die Durchführung des Katastrophenschutzes<br />

fallen in die Zuständigkeit der B<strong>und</strong>esländer. Nach dem<br />

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