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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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physikalische <strong>und</strong> medizinische Know-how für sofortige<br />

Hilfsmaßnahmen vorhanden. In Bayern sind dies:<br />

Regionales Strahlenschutzzentrum München<br />

Städtisches Krankenhaus Schwabing<br />

Institut für medizinische Physik<br />

Regionales Strahlenschutzzentrum Neuherberg<br />

GSF Forschungszentrum<br />

Institut für Strahlenschutz<br />

Regionales Strahlenschutzzentrum Würzburg<br />

Universität Würzburg<br />

Klinik <strong>und</strong> Poliklinik für Nuklearmedizin<br />

5.2 Gesetzliche Schutzvorschriften<br />

Der Umgang mit radioaktiven Substanzen sowie die Errichtung<br />

<strong>und</strong> der Betrieb von Anlagen, die ionisierende Strahlung<br />

erzeugen, sind im Atomgesetz (AtG) /ATG-85/ geregelt.<br />

Vornehmlich ist damit die friedliche Nutzung der Kernenergie<br />

gemeint. Das Atomgesetz enthält aber auch alle Rechtsvorschriften,<br />

um Leben, Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Sachgüter vor der<br />

schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. Im<br />

Atomgesetz ist die Möglichkeit vorgesehen Rechtsverordnungen<br />

zur Konkretisierung der Schutzmaßnahmen zu erlassen.<br />

Dies ist mit dem Erlass der Strahlenschutzverordnung<br />

(StrlSchV) <strong>und</strong> der Röntgenverordnung (RöV) geschehen.<br />

Vorsorgemaßnahmen <strong>und</strong> ein wirksames <strong>und</strong> koordiniertes<br />

Vorgehen aller beteiligten Dienststellen in B<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Ländern bei großräumig wirkenden Verfrachtungen von<br />

<strong>Radioaktivität</strong> auf das Gebiet der B<strong>und</strong>esrepublik sind im<br />

Strahlenschutzvorsorgegesetz (StrVG) geregelt.<br />

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)<br />

Die Strahlenschutzverordnung /STR-01/ enthält Gr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>und</strong> Anforderungen für Vorsorge- <strong>und</strong> Schutzmaßnahmen<br />

zum Schutz von Mensch <strong>und</strong> Umwelt vor der schädigenden<br />

Wirkung ionisierender Strahlung natürlichen oder zivilisatorischen<br />

Ursprungs. Mit der Neufassung der Strahlenschutzverordnung<br />

vom 20.7.2001 (zuletzt geändert am 1.9.2005)<br />

sind die europäischen Richtlinien 96/29/EURATOM <strong>und</strong><br />

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