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Radioaktivität, Röntgenstrahlen und Gesundheit - Bayerisches ...

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lung meist nur in besonders dringlichen Situationen angebracht.<br />

Gerade wenn offene radioaktive Stoffe angewendet<br />

werden sollen, gilt dies auch für stillende Patientinnen. Eine<br />

Stillpause ist unbedingt zu empfehlen.<br />

- Teleradiologie<br />

Erstmals werden Regelungen zur Teleradiologie getroffen.<br />

Teleradiologie umfasst die Untersuchung des Patienten mit<br />

Röntgenstrahlung <strong>und</strong> die Feststellung des Bef<strong>und</strong>es mit<br />

Hilfe der angefertigten Röntgenaufnahmen an unterschiedlichen<br />

Orten, die über moderne Telekommunikation „online“<br />

miteinander verb<strong>und</strong>en sind. Die Regelung soll einerseits<br />

dem Patienten einen unnötigen Transport in ein anderes<br />

Krankenhaus ersparen, aber andererseits zum Schutz des<br />

Patienten gewährleisten, dass er von ausreichend fachk<strong>und</strong>igem<br />

Personal versorgt wird <strong>und</strong> die zur Datenübertragung<br />

genutzten Einrichtungen nicht zu Verfälschungen der übertragenen<br />

Bilder führen. Um zu verhindern, dass Teleradiologie<br />

im Krankenhaus zum „Normalfall“ <strong>und</strong> damit das entsprechende<br />

Fachpersonal nicht mehr vorgehalten wird, wird<br />

Teleradiologie gr<strong>und</strong>sätzlich auf den Nacht-, Wochenend<strong>und</strong><br />

Feiertagsdienst beschränkt. Die zuständige Landesbehörde<br />

kann eine weitergehende Ausnahmegenehmigung erteilen,<br />

wenn hierfür ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung<br />

besteht.<br />

- Diagnostische Referenzwerte<br />

Nachdem die rechtfertigende Indikation gestellt <strong>und</strong> die Anwendung<br />

von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung<br />

am Patienten entschieden ist, gilt es, die Strahlenexposition<br />

auf ein Minimum zu beschränken. Dies geschieht nach<br />

dem Gr<strong>und</strong>satz: So viel wie nötig, so wenig wie möglich.<br />

Aus Sicht des Strahlenschutzes soll die effektive Dosis des<br />

Patienten möglichst gering sein. In der Diagnostik verlangt<br />

der Mediziner detailreiche, rauscharme Bilder, in der Therapie<br />

h<strong>und</strong>ertprozentigen Heilerfolg. Hier gilt es den entsprechenden<br />

Kompromiss zu finden. Ein Szintigramm beispielsweise,<br />

das wegen des Bildrauschens oder der schlechten<br />

Auflösung nicht aussagekräftig ist, verursacht nur unnötige<br />

Strahlenbelastung für den Patienten. Die entsprechende Un-<br />

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