17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Zur Situation von <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />
1 Zur Situation von <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong><br />
Informationsfreiheit<br />
Ein Klima des Misstrauens greift bedauerlicherweise immer weiter um sich.<br />
Dies gilt sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft <strong>und</strong><br />
sogar für höchstpersönliche Beziehungen. Die immer leichtere <strong>und</strong><br />
kostengünstigere Verfügbarkeit neuer technischer Möglichkeiten führt<br />
zudem dazu, dass die Technik breit gefächert zur Förderung dieses<br />
Misstrauens instrumentalisiert werden kann. Kaum ein Mensch dürfte noch<br />
einen Überblick darüber besitzen, wer, was, wann <strong>und</strong> wie lange über wen<br />
in welchem Verwendungszusammenhang weiß. Datenverarbeitungen ohne<br />
bewusste Mitwirkung oder Kenntnis der davon betroffenen Personen haben<br />
in einem erschreckenden Ausmaß zugenommen. Intransparenz stellt<br />
Selbstbestimmung jedoch in Frage.<br />
Die These vom Klima des Misstrauens sei an einigen Beispielen erläutert:<br />
Pressemeldungen zufolge boomt das Geschäft der Labore, die DNA-Analysen<br />
durchführen. Väter scheinen in großer Zahl nachprüfen zu wollen, ob sie<br />
auch wirklich der jeweils leibliche Vater des Kindes sind, für das sie Unterhalt<br />
zahlen. Eine Speichelprobe von Vater <strong>und</strong> Kind genügt, um die<br />
Abstammung feststellen zu können. Ohne die Einwilligung des Kindes oder<br />
der sorgeberechtigten Mutter verletzt diese heimliche Handlung<br />
schwerwiegend das Persönlichkeitsrecht. Zu diesen heimlichen<br />
Vaterschaftstests hat jetzt auch der B<strong>und</strong>esgerichtshof entschieden, dass<br />
die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne<br />
dessen ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig ist. DNA-Analysen hinter<br />
dem Rücken der Betroffenen sind auch im Arbeitsleben nicht erlaubt. So<br />
darf etwa das Ergebnis eines unzulässigen Tests nicht zur Stützung einer<br />
Verdachtskündigung herangezogen werden. Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />
des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder fordern schon seit Jahren zur Klarstellung der<br />
Rechtslage ein Verbot heimlicher DNA-Analysen. Oder sollen sogar<br />
beliebige Dritte straflos Zwietracht in funktionierenden Familien säen<br />
können? Sehr zu begrüßen ist daher die kürzlich angekündigte Initiative aus<br />
dem B<strong>und</strong>esjustiz- <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsministerium, ein gesetzliches<br />
Verbot heimlicher DNA-Tests auf den Weg bringen zu wollen.<br />
Andere Beispiele für das Klima des Misstrauens sind die Geschäftsideen,<br />
mit denen Menschen zum Teil ohne ihr Wissen kategorisiert <strong>und</strong> bewertet<br />
werden. „Wollen Sie wissen, was Ihr Nachbar verdient?“ Mit diesem <strong>und</strong><br />
ähnlichen Slogans wurde eine CD-ROM beworben, die adressenbezogen<br />
2<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005