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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Zur Situation von <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

1 Zur Situation von <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong><br />

Informationsfreiheit<br />

Ein Klima des Misstrauens greift bedauerlicherweise immer weiter um sich.<br />

Dies gilt sowohl im öffentlichen Bereich als auch in der Privatwirtschaft <strong>und</strong><br />

sogar für höchstpersönliche Beziehungen. Die immer leichtere <strong>und</strong><br />

kostengünstigere Verfügbarkeit neuer technischer Möglichkeiten führt<br />

zudem dazu, dass die Technik breit gefächert zur Förderung dieses<br />

Misstrauens instrumentalisiert werden kann. Kaum ein Mensch dürfte noch<br />

einen Überblick darüber besitzen, wer, was, wann <strong>und</strong> wie lange über wen<br />

in welchem Verwendungszusammenhang weiß. Datenverarbeitungen ohne<br />

bewusste Mitwirkung oder Kenntnis der davon betroffenen Personen haben<br />

in einem erschreckenden Ausmaß zugenommen. Intransparenz stellt<br />

Selbstbestimmung jedoch in Frage.<br />

Die These vom Klima des Misstrauens sei an einigen Beispielen erläutert:<br />

Pressemeldungen zufolge boomt das Geschäft der Labore, die DNA-Analysen<br />

durchführen. Väter scheinen in großer Zahl nachprüfen zu wollen, ob sie<br />

auch wirklich der jeweils leibliche Vater des Kindes sind, für das sie Unterhalt<br />

zahlen. Eine Speichelprobe von Vater <strong>und</strong> Kind genügt, um die<br />

Abstammung feststellen zu können. Ohne die Einwilligung des Kindes oder<br />

der sorgeberechtigten Mutter verletzt diese heimliche Handlung<br />

schwerwiegend das Persönlichkeitsrecht. Zu diesen heimlichen<br />

Vaterschaftstests hat jetzt auch der B<strong>und</strong>esgerichtshof entschieden, dass<br />

die Untersuchung des genetischen Materials eines anderen Menschen ohne<br />

dessen ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig ist. DNA-Analysen hinter<br />

dem Rücken der Betroffenen sind auch im Arbeitsleben nicht erlaubt. So<br />

darf etwa das Ergebnis eines unzulässigen Tests nicht zur Stützung einer<br />

Verdachtskündigung herangezogen werden. Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder fordern schon seit Jahren zur Klarstellung der<br />

Rechtslage ein Verbot heimlicher DNA-Analysen. Oder sollen sogar<br />

beliebige Dritte straflos Zwietracht in funktionierenden Familien säen<br />

können? Sehr zu begrüßen ist daher die kürzlich angekündigte Initiative aus<br />

dem B<strong>und</strong>esjustiz- <strong>und</strong> dem B<strong>und</strong>esges<strong>und</strong>heitsministerium, ein gesetzliches<br />

Verbot heimlicher DNA-Tests auf den Weg bringen zu wollen.<br />

Andere Beispiele für das Klima des Misstrauens sind die Geschäftsideen,<br />

mit denen Menschen zum Teil ohne ihr Wissen kategorisiert <strong>und</strong> bewertet<br />

werden. „Wollen Sie wissen, was Ihr Nachbar verdient?“ Mit diesem <strong>und</strong><br />

ähnlichen Slogans wurde eine CD-ROM beworben, die adressenbezogen<br />

2<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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