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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

den Einsatz von RFID-Technologie hingewiesen werden. Jeder K<strong>und</strong>in <strong>und</strong><br />

jedem K<strong>und</strong>en ist dabei zu empfehlen, verwendete RFID-Chips beim<br />

Verlassen eines Geschäftes selbst aktiv zu löschen, um weiterhin die<br />

Möglichkeit eines anonymen Einkaufs wahrnehmen zu können.<br />

5.2 Dubiose Datenverarbeitung im Call-Center<br />

Call-Center beschaffen sich häufig Adressdaten, um Bürgerinnen <strong>und</strong><br />

Bürger im Wege der Telefonwerbung für neue Produkte zu gewinnen.<br />

Dabei sorgen der beträchtliche Umfang <strong>und</strong> Inhalt der Datenbestände<br />

<strong>und</strong> ihre häufig ungeklärte Herkunft immer wieder für Irritationen -<br />

nicht nur bei den betroffenen Werbeadressaten, sondern auch bei den<br />

Beschäftigten des Call-Centers.<br />

Aufgr<strong>und</strong> eines Hinweises erfolgte im Berichtszeitraum die Überprüfung<br />

eines Call-Centers in Nordrhein-Westfalen. Dort bestand der Verdacht, dass<br />

das Unternehmen in großem Umfang Adresslisten zur K<strong>und</strong>enaquise<br />

einsetzte, die nicht nur Name <strong>und</strong> Adresse, sondern auch Angaben zu<br />

Bankverbindungen <strong>und</strong> Spendenbeträgen der Betroffenen enthielten.<br />

Dieser Verdacht bestätigte sich umgehend im Rahmen des Kontrollbesuchs:<br />

Das Call-Center betrieb mit den Daten telefonische Neuk<strong>und</strong>enwerbung <strong>und</strong><br />

bot als Produkt eine Art „Kartenschutzversicherung“ an. Das bedeutete,<br />

dass das Call-Center im Falle des Verlustes von EC-, Kredit- oder anderweitigen<br />

Karten für die K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en die Sperrung der Karten<br />

nebst Neuanmeldung <strong>und</strong> Beschaffung von Ersatzkarten vornehmen würde.<br />

Bei dem Kontrollbesuch konnte zudem beobachtet werden, dass sich die Beschäftigten<br />

des Call-Centers im Rahmen des Werbeanrufs als „B<strong>und</strong>esverband<br />

für Kartenschutz“ auszugeben hatten, der jedoch tatsächlich nicht<br />

existierte. Dadurch sollte gegenüber den Betroffenen der Anschein erweckt<br />

werden, die angebotene Dienstleistung stamme von eben dieser Einrichtung<br />

<strong>und</strong> nicht von einem Wirtschaftsunternehmen. Im Rahmen des Werbeanrufs<br />

wurden Name, Adresse <strong>und</strong> Bankverbindung des Betroffenen verifiziert.<br />

Zum Zwecke der Werbe- <strong>und</strong> Verkaufsaktion hatte das Call-Center zuvor in<br />

erheblichem Umfang Bestandslisten der Mitgliedsverwaltung eines größeren<br />

deutschen Vereins auf nicht mehr zurückverfolgbaren Wegen erworben.<br />

Diese Mitgliederlisten enthielten neben Namen <strong>und</strong> Adressen der Betroffenen<br />

personenbezogene Angaben zu Telefonnummern, Bankverbindungen<br />

<strong>und</strong> Spendenbeträgen. Ferner stellte sich bei der Überprüfung<br />

heraus, dass das Unternehmen darüber hinaus über eine Adressdatei mit<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 51

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