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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Forschung<br />

abgestimmtes <strong>Datenschutz</strong>konzept entwickelt hatte. Da der für die Durchführung<br />

dieses Konzepts erforderliche Pseudonymsierungsdienst technisch<br />

noch nicht bereitstand <strong>und</strong> -steht <strong>und</strong> auch noch nicht abzusehen ist, wann<br />

dieser Lösungsansatz zu realisieren sein wird, erstellte das Forschungsteam<br />

für die Übergangszeit inzwischen ein eigenes „abgespecktes“ Konzept.<br />

Nach diesem Übergangsmodell werden die identifizierenden Daten der Teilnehmenden<br />

nicht – wie in beiden obengenannten Gr<strong>und</strong>modellen vorgesehen<br />

– an eine externe Datentreuhänderin oder einen -treuhänder übermittelt<br />

<strong>und</strong> dort verwaltet, sondern sie verbleiben ausschließlich in der jeweiligen<br />

Behandlungseinrichtung selbst. Die sensiblen Forschungsdatensätze werden<br />

in diesen Einrichtungen mit Pseudonymen versehen <strong>und</strong> nur in dieser pseudonymisierten<br />

Form in die Datenbank des Netzwerks eingegeben. Die behandelnden<br />

Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte händigen jeder teilnehmenden Person ihr<br />

Pseudonym in Papierform aus.<br />

Derzeit werden noch die Patienteninformations- <strong>und</strong> Einwilligungsschreiben<br />

an dieses modifizierte Konzept angepasst. Wie in anderen Forschungsprojekten<br />

bedarf es einer umfassenden Aufklärung der potentiellen Teilnehmenden<br />

über das konkrete Vorhaben sowie insbesondere über den gesamten<br />

Prozess der geplanten Datenverarbeitung, die für die Datenverarbeitung verantwortlichen<br />

Stellen <strong>und</strong> Personen, die Freiwilligkeit der Teilnahme <strong>und</strong><br />

die Rechte der Teilnehmenden (etwa beispielsweise die Möglichkeit des<br />

Einwilligungswiderrufs <strong>und</strong> dessen Folgen sowie das Recht auf Auskunft).<br />

Die betroffenen Personen können auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Informationen<br />

sodann über ihre Teilnahme an dem Kompetenznetz entscheiden <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls ihre schriftliche Einwilligung in die damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Datenverarbeitung erklären.<br />

Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand begegnen der vorgesehenen<br />

Datenverarbeitung im Kompetenznetz HIV/AIDS e.V. keine<br />

durchgreifenden Bedenken. Selbstverständlich entscheiden die Betroffenen<br />

selbst, ob sie an dem Forschungsvorhaben teilnehmen möchten; ohne ihre<br />

wirksame Einwilligung dürfen ihre medizinischen Daten nicht zu<br />

Forschungszwecken von <strong>und</strong> in dem Netz verarbeitet werden.<br />

14.2 Forschungsregister<br />

Ginge es nach dem Wunsch vieler Forscherinnen <strong>und</strong> Forscher, würden<br />

zahlreiche Register eingerichtet, in denen Namen, Anschriften <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls weitere Angaben von ehemaligen Teilnehmenden ihrer<br />

128 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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