17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Forschung<br />
abgestimmtes <strong>Datenschutz</strong>konzept entwickelt hatte. Da der für die Durchführung<br />
dieses Konzepts erforderliche Pseudonymsierungsdienst technisch<br />
noch nicht bereitstand <strong>und</strong> -steht <strong>und</strong> auch noch nicht abzusehen ist, wann<br />
dieser Lösungsansatz zu realisieren sein wird, erstellte das Forschungsteam<br />
für die Übergangszeit inzwischen ein eigenes „abgespecktes“ Konzept.<br />
Nach diesem Übergangsmodell werden die identifizierenden Daten der Teilnehmenden<br />
nicht – wie in beiden obengenannten Gr<strong>und</strong>modellen vorgesehen<br />
– an eine externe Datentreuhänderin oder einen -treuhänder übermittelt<br />
<strong>und</strong> dort verwaltet, sondern sie verbleiben ausschließlich in der jeweiligen<br />
Behandlungseinrichtung selbst. Die sensiblen Forschungsdatensätze werden<br />
in diesen Einrichtungen mit Pseudonymen versehen <strong>und</strong> nur in dieser pseudonymisierten<br />
Form in die Datenbank des Netzwerks eingegeben. Die behandelnden<br />
Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte händigen jeder teilnehmenden Person ihr<br />
Pseudonym in Papierform aus.<br />
Derzeit werden noch die Patienteninformations- <strong>und</strong> Einwilligungsschreiben<br />
an dieses modifizierte Konzept angepasst. Wie in anderen Forschungsprojekten<br />
bedarf es einer umfassenden Aufklärung der potentiellen Teilnehmenden<br />
über das konkrete Vorhaben sowie insbesondere über den gesamten<br />
Prozess der geplanten Datenverarbeitung, die für die Datenverarbeitung verantwortlichen<br />
Stellen <strong>und</strong> Personen, die Freiwilligkeit der Teilnahme <strong>und</strong><br />
die Rechte der Teilnehmenden (etwa beispielsweise die Möglichkeit des<br />
Einwilligungswiderrufs <strong>und</strong> dessen Folgen sowie das Recht auf Auskunft).<br />
Die betroffenen Personen können auf der Gr<strong>und</strong>lage dieser Informationen<br />
sodann über ihre Teilnahme an dem Kompetenznetz entscheiden <strong>und</strong><br />
gegebenenfalls ihre schriftliche Einwilligung in die damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Datenverarbeitung erklären.<br />
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand begegnen der vorgesehenen<br />
Datenverarbeitung im Kompetenznetz HIV/AIDS e.V. keine<br />
durchgreifenden Bedenken. Selbstverständlich entscheiden die Betroffenen<br />
selbst, ob sie an dem Forschungsvorhaben teilnehmen möchten; ohne ihre<br />
wirksame Einwilligung dürfen ihre medizinischen Daten nicht zu<br />
Forschungszwecken von <strong>und</strong> in dem Netz verarbeitet werden.<br />
14.2 Forschungsregister<br />
Ginge es nach dem Wunsch vieler Forscherinnen <strong>und</strong> Forscher, würden<br />
zahlreiche Register eingerichtet, in denen Namen, Anschriften <strong>und</strong><br />
gegebenenfalls weitere Angaben von ehemaligen Teilnehmenden ihrer<br />
128 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005