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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Polizei<br />

den in einem Zustand starker psychischer Belastung, dürfte es zudem schon<br />

an der Fähigkeit fehlen, eine rechtlich verbindliche Einwilligung in Film-<br />

<strong>und</strong> Tonaufnahmen zu erteilen.<br />

Erfolgen Filmaufnahmen <strong>und</strong> deren Ausstrahlung im Fernsehen ohne eine<br />

rechtswirksame Einwilligung der gefilmten Personen, so stellt dies eine –<br />

unter Umständen schwerwiegende – Verletzung des Rechts am eigenen Bild<br />

<strong>und</strong> gegebenenfalls auch anderer Teile des Allgemeinen<br />

Persönlichkeitsrechts dar. Es ist deshalb erfreulich, dass die Ständige<br />

Konferenz der Innenminister <strong>und</strong> -senatoren der Länder zwischenzeitlich<br />

eine gr<strong>und</strong>sätzliche Ablehnung der Mitwirkung der Polizei an<br />

Medienproduktionen im Rahmen von Reality-Formaten beschlossen hat.<br />

Leider ist das Innenministerium einer bereits länger zurückliegenden entsprechenden<br />

Empfehlung der Landesbeauftragen für <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit,<br />

eine Begleitung der Polizei durch Filmteams generell zu<br />

verbieten, bisher nicht gefolgt.<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 85

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