17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Videoüberwachung<br />
Lehrer eine Aufsichtspflicht haben. Zudem dürfte anzunehmen sein, dass<br />
mit der regelmäßigen Bevölkerung des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten<br />
im Hinblick auf möglichen Vandalismus, mit dem eine Videoüberwachung<br />
in den meisten Fällen gerechtfertigt wird, eine verstärkte soziale<br />
Kontrolle einhergeht.<br />
Eine Videoüberwachung an Schulen kann somit nur ausnahmsweise <strong>und</strong><br />
gr<strong>und</strong>sätzlich nur außerhalb der Unterrichtszeiten gerechtfertigt sein.<br />
Gleichwohl muss auch in diesen Fällen abgewogen werden, ob die Videoüberwachung<br />
in dem vorgesehenen oder bereits praktizierten Umfang das<br />
zur Wahrung des Hausrechts des Schulträgers erforderliche <strong>und</strong><br />
verhältnismäßige Mittel ist oder ob nicht andere Schutzmaßnahmen (etwa<br />
der Einsatz von Scheinwerfern, Bewegungsmeldern oder eine Einzäunung<br />
des Schulgeländes) ergriffen werden müssten, um den verfolgten Zweck zu<br />
erreichen. Darüber hinaus sind die bei jeder Videoüberwachung zum Schutz<br />
der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bestehenden rechtlichen<br />
Einschränkungen zu beachten. Hierzu gehört insbesondere, das aufgezeichnete<br />
Material nur anlassbezogen in Augenschein zu nehmen <strong>und</strong> die<br />
Bilder im Übrigen unbesehen zu löschen, die Speicherdauer nur so lange<br />
wie unbedingt erforderlich zu wählen, den Kreis der zugriffsberechtigten<br />
Personen so eng wie möglich zu fassen sowie die Videoüberwachung durch<br />
Hinweisschilder bereits vor Betreten der beobachteten Bereiche erkennbar<br />
zu machen.<br />
Videoüberwachung an Schulen ist in der Regel allenfalls außerhalb der<br />
Unterrichtszeiten zu rechtfertigen. Eine Überwachung in Unterrichtsräumen<br />
während des laufenden Unterrichts verletzt die Persönlichkeitsrechte der<br />
betroffenen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sowie Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer <strong>und</strong> ist<br />
deshalb mit dem schulischen Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsauftrag nicht in<br />
Einklang zu bringen.<br />
4.2 Sonnenbad auf dem Balkon – live im Internet<br />
Mit dem Spaß am technischem Fortschritt gehen häufig unbedachte Beeinträchtigungen<br />
schützenswerter Interessen einher. Private Web-Cams<br />
können zwar ohne großen Aufwand installiert <strong>und</strong> alle gefertigten Aufnahmen<br />
ins Internet übertragen werden. Welche schwerwiegenden<br />
Eingriffe in Persönlichkeitsrechte anderer damit verb<strong>und</strong>en sein<br />
können, wird zumeist nicht bedacht.<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 41