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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Videoüberwachung<br />

Lehrer eine Aufsichtspflicht haben. Zudem dürfte anzunehmen sein, dass<br />

mit der regelmäßigen Bevölkerung des Schulgeländes während der Unterrichtszeiten<br />

im Hinblick auf möglichen Vandalismus, mit dem eine Videoüberwachung<br />

in den meisten Fällen gerechtfertigt wird, eine verstärkte soziale<br />

Kontrolle einhergeht.<br />

Eine Videoüberwachung an Schulen kann somit nur ausnahmsweise <strong>und</strong><br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nur außerhalb der Unterrichtszeiten gerechtfertigt sein.<br />

Gleichwohl muss auch in diesen Fällen abgewogen werden, ob die Videoüberwachung<br />

in dem vorgesehenen oder bereits praktizierten Umfang das<br />

zur Wahrung des Hausrechts des Schulträgers erforderliche <strong>und</strong><br />

verhältnismäßige Mittel ist oder ob nicht andere Schutzmaßnahmen (etwa<br />

der Einsatz von Scheinwerfern, Bewegungsmeldern oder eine Einzäunung<br />

des Schulgeländes) ergriffen werden müssten, um den verfolgten Zweck zu<br />

erreichen. Darüber hinaus sind die bei jeder Videoüberwachung zum Schutz<br />

der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen bestehenden rechtlichen<br />

Einschränkungen zu beachten. Hierzu gehört insbesondere, das aufgezeichnete<br />

Material nur anlassbezogen in Augenschein zu nehmen <strong>und</strong> die<br />

Bilder im Übrigen unbesehen zu löschen, die Speicherdauer nur so lange<br />

wie unbedingt erforderlich zu wählen, den Kreis der zugriffsberechtigten<br />

Personen so eng wie möglich zu fassen sowie die Videoüberwachung durch<br />

Hinweisschilder bereits vor Betreten der beobachteten Bereiche erkennbar<br />

zu machen.<br />

Videoüberwachung an Schulen ist in der Regel allenfalls außerhalb der<br />

Unterrichtszeiten zu rechtfertigen. Eine Überwachung in Unterrichtsräumen<br />

während des laufenden Unterrichts verletzt die Persönlichkeitsrechte der<br />

betroffenen Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler sowie Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer <strong>und</strong> ist<br />

deshalb mit dem schulischen Erziehungs- <strong>und</strong> Bildungsauftrag nicht in<br />

Einklang zu bringen.<br />

4.2 Sonnenbad auf dem Balkon – live im Internet<br />

Mit dem Spaß am technischem Fortschritt gehen häufig unbedachte Beeinträchtigungen<br />

schützenswerter Interessen einher. Private Web-Cams<br />

können zwar ohne großen Aufwand installiert <strong>und</strong> alle gefertigten Aufnahmen<br />

ins Internet übertragen werden. Welche schwerwiegenden<br />

Eingriffe in Persönlichkeitsrechte anderer damit verb<strong>und</strong>en sein<br />

können, wird zumeist nicht bedacht.<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 41

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