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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Technik<br />

Erreichen eines hohen Sicherheitsniveaus <strong>und</strong> damit eines hinreichenden<br />

Schutzes der zu verarbeitenden Daten ist nicht nur für die Einhaltung<br />

gesetzlicher Vorschriften erforderlich, sondern dient insbesondere dem<br />

Eigeninteresse eines Unternehmens. IT-Sicherheit als Unternehmensziel<br />

sollte daher Leitungssache sein.<br />

2.7 Einzelfragen zur Datensicherheit<br />

2.7.1 Löschen von personenbezogenen Daten auf<br />

Speichermedien<br />

Bereits im 15. <strong>Datenschutz</strong>bericht 2001 unter 2.6.2, S. 53 wurde auf die<br />

Notwendigkeit der sicheren Löschung von personenbezogenen Daten auf<br />

Festplatten vor deren Weitergabe oder Entsorgung hingewiesen. Die<br />

zunehmende Anzahl von Anfragen zeigt, dass das Sicherheitsbewusstsein in<br />

dieser Hinsicht bei den Nutzerinnen <strong>und</strong> Nutzern zugenommen hat. Der<br />

sorglose Umgang bei der Reparatur, dem Austausch oder der Ausmusterung<br />

von Speichermedien mit personenbezogenen Inhalten macht allerdings ein<br />

erneutes Aufgreifen des Themas erforderlich.<br />

2.7.1.1 Gefährlicher Irrtum: vermeintliche Datenlöschung<br />

Da staunte ein Bürger nicht schlecht, als er entdeckte, dass sich hochsensible<br />

personenbezogene Daten auf der gerade erworbenen, gebrauchten<br />

Festplatte befanden. Er meinte zu Recht, dass ihn die Erbschaftsangelegenheiten<br />

anderer Leute nichts angingen.<br />

Aus Anlass dieses Falls wurde in einer Presseerklärung nochmals auf die<br />

Risiken beim Verkauf gebrauchter PCs aufmerksam gemacht <strong>und</strong> auf den<br />

weitverbreiteten Irrtum hingewiesen, die in den marktgängigen<br />

Betriebssystemen implementierten Löschfunktionen könnten Daten<br />

irreversibel löschen. Vielmehr sind spezielle Löschprogramme zu<br />

verwenden, die beispielsweise Festplatten mehrfach überschreiben.<br />

In einem anderen Fall wurde bei der Reparatur eines PCs einfach die Festplatte<br />

gegen eine andere gebrauchte Platte ausgetauscht, ohne die hierauf<br />

vorhandenen personenbezogenen Daten samt Betriebssystem <strong>und</strong> Anwendungen<br />

zu löschen. Ein Bürger, dessen Notebook-Festplatte beim Händler<br />

ausgetauscht worden war, wurde in einem weiteren Fall von einer K<strong>und</strong>in<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 23

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