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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Anhang<br />

Gleichzeitig soll die von den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten als unzulässig<br />

bezeichnete Praxis der GEZ, ohne Wissen der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger deren personenbezogene<br />

Daten bei Dritten – wie beispielsweise in der Nachbarschaft oder bei privaten<br />

Adresshändlern – zu erheben, ausdrücklich erlaubt werden.<br />

Schließlich sollen die bisher bestehenden Möglichkeiten der Aufsicht durch die Landesbeauftragten<br />

für den <strong>Datenschutz</strong> ausgeschlossen werden, sodass für die R<strong>und</strong>funkanstalten<br />

<strong>und</strong> die GEZ insoweit nur noch eine interne <strong>Datenschutz</strong>kontrolle beim R<strong>und</strong>funkgebühreneinzug<br />

bestünde.<br />

Diese Vorstellungen der R<strong>und</strong>funkanstalten widersprechen dem Verhältnismäßigkeitsprinzip<br />

<strong>und</strong> sind daher nicht akzeptabel.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder bekräftigen ihre Forderung<br />

nach einer gr<strong>und</strong>legenden Neuorientierung der R<strong>und</strong>funkfinanzierung, bei der datenschutzfre<strong>und</strong>liche<br />

Modelle zu bevorzugen sind. Sie haben hierzu bereits praktikable Vorschläge<br />

vorgelegt.<br />

10. Bei der Erweiterung der DNA-Analyse Augenmaß bewahren<br />

(16. Juli 2003)<br />

Derzeit gibt es mehrere politische Absichtserklärungen <strong>und</strong> Gesetzesinitiativen mit dem<br />

Ziel, die rechtlichen Schranken in § 81 g Strafprozessordnung (StPO) für die Entnahme<br />

<strong>und</strong> Untersuchung von Körperzellen <strong>und</strong> für die Speicherung der dabei gewonnenen<br />

DNA-Identifizierungsmuster (so genannter genetischer Fingerabdruck) in der zentralen<br />

DNA-Analyse-Datei des BKA abzusenken.<br />

Die Vorschläge gehen dahin,<br />

• zum einen als Anlasstat zur Anordnung einer DNA-Analyse künftig nicht mehr –<br />

wie vom geltenden Recht gefordert – in jedem Fall eine Straftat von erheblicher Bedeutung<br />

oder – wie jüngst vom B<strong>und</strong>estag beschlossen – eine Straftat gegen die sexuelle<br />

Selbstbestimmung zu verlangen, sondern auch jede andere Straftat mit sexuellem<br />

Hintergr<strong>und</strong> oder sogar jedwede Straftat ausreichen zu lassen,<br />

• zum anderen die auf einer eigenständigen, auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen<br />

Gefahrenprognose beruhende Anordnung durch Richterinnen <strong>und</strong> Richter entfallen<br />

zu lassen <strong>und</strong> alle Entscheidungen der Polizei zu übertragen.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder weisen darauf hin, dass die Anordnung<br />

der Entnahme <strong>und</strong> Untersuchung von Körperzellen zur Erstellung <strong>und</strong> Speicherung<br />

eines genetischen Fingerabdrucks einen tiefgreifenden <strong>und</strong> nachhaltigen Eingriff in<br />

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstellt; dies hat auch<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 195

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