02.06.2013 Aufrufe

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3.2.4 Kommt die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?<br />

Medien<br />

Während der Entstehung des neuen TKG wurde heftig um die<br />

Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gerungen, die einige<br />

Länder über den B<strong>und</strong>esrat einführen wollten. Erfreulicherweise kam<br />

es letztendlich nicht dazu.<br />

Der B<strong>und</strong>esrat forderte noch fast bis zum Schluss der Beratungen, dass die<br />

Diensteanbieter sämtliche Verkehrsdaten, die beim Telefonieren, bei der<br />

Benutzung von SMS <strong>und</strong> bei E-Mails anfallen, sechs Monate lang<br />

gespeichert werden sollen. In der Entschließung vom 21. November 2003<br />

(Abdruck im Anhang, Nr. 14) wandten sich die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des<br />

B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder entschieden gegen diesen massiven Eingriff in das<br />

gr<strong>und</strong>gesetzlich verankerte Fernmeldegeheimnis. Glücklicherweise konnte<br />

sich der B<strong>und</strong>esrat nicht durchsetzen. Aber die Diskussion um die<br />

Vorratsdatenspeicherung kommt trotzdem nicht zur Ruhe. Neuen Zündstoff<br />

gab eine Initiative der Länder Frankreich, Irland, Großbritannien <strong>und</strong><br />

Schweden. In einem Entwurf zu einem EU-Rahmenbeschluss zur<br />

Vorratsdatenspeicherung von elektronischen Kommunikationsdaten<br />

vom 28. April 2004 (Ratsdokument 8958/04) forderten sie eine Speicherung<br />

von Verkehrs- <strong>und</strong> Lokalisierungsdaten aller Telekommunikations- <strong>und</strong><br />

Internetdienste von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren. Am 14.<br />

Oktober 2004 hat die Ratspräsidentschaft der EU eine überarbeitete Version<br />

des Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, der keine<br />

prinzipiellen datenschutzrechtlichen Verbesserungen vorsieht. Daneben hat<br />

die Generaldirektion Informationsgesellschaft sowie Justiz <strong>und</strong> Inneres der<br />

Europäischen Kommission eine öffentliche Konsultation zur<br />

Vorratsdatenspeicherung gestartet.<br />

Die flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ist ein<br />

massiver Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, dem der Inhalt <strong>und</strong> die<br />

näheren Umstände der Telekommunikation unterliegen. Wer also mit wem<br />

wann <strong>und</strong> wie lange telefoniert hat, oder wer sich wann <strong>und</strong> wie lange auf<br />

welcher Internetseite bef<strong>und</strong>en hat, ist auch davon erfasst. Eine Speicherung<br />

dieser Daten ist außer für betriebliche Zwecke, also beispielsweise für die<br />

Abrechnung, nur im Falle eines konkreten Verdachts für das Vorliegen einer<br />

Straftat von erheblicher Bedeutung <strong>und</strong> nur mit richterlichem Beschluss<br />

zulässig.<br />

Aber nicht nur das Fernmeldegeheimnis wäre bei einer solchen<br />

Vorratsdatenspeicherung verletzt, sondern tangiert wäre auch das<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 31

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!