17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.2.4 Kommt die Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?<br />
Medien<br />
Während der Entstehung des neuen TKG wurde heftig um die<br />
Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten gerungen, die einige<br />
Länder über den B<strong>und</strong>esrat einführen wollten. Erfreulicherweise kam<br />
es letztendlich nicht dazu.<br />
Der B<strong>und</strong>esrat forderte noch fast bis zum Schluss der Beratungen, dass die<br />
Diensteanbieter sämtliche Verkehrsdaten, die beim Telefonieren, bei der<br />
Benutzung von SMS <strong>und</strong> bei E-Mails anfallen, sechs Monate lang<br />
gespeichert werden sollen. In der Entschließung vom 21. November 2003<br />
(Abdruck im Anhang, Nr. 14) wandten sich die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des<br />
B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder entschieden gegen diesen massiven Eingriff in das<br />
gr<strong>und</strong>gesetzlich verankerte Fernmeldegeheimnis. Glücklicherweise konnte<br />
sich der B<strong>und</strong>esrat nicht durchsetzen. Aber die Diskussion um die<br />
Vorratsdatenspeicherung kommt trotzdem nicht zur Ruhe. Neuen Zündstoff<br />
gab eine Initiative der Länder Frankreich, Irland, Großbritannien <strong>und</strong><br />
Schweden. In einem Entwurf zu einem EU-Rahmenbeschluss zur<br />
Vorratsdatenspeicherung von elektronischen Kommunikationsdaten<br />
vom 28. April 2004 (Ratsdokument 8958/04) forderten sie eine Speicherung<br />
von Verkehrs- <strong>und</strong> Lokalisierungsdaten aller Telekommunikations- <strong>und</strong><br />
Internetdienste von mindestens einem Jahr bis zu drei Jahren. Am 14.<br />
Oktober 2004 hat die Ratspräsidentschaft der EU eine überarbeitete Version<br />
des Rahmenbeschlusses zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt, der keine<br />
prinzipiellen datenschutzrechtlichen Verbesserungen vorsieht. Daneben hat<br />
die Generaldirektion Informationsgesellschaft sowie Justiz <strong>und</strong> Inneres der<br />
Europäischen Kommission eine öffentliche Konsultation zur<br />
Vorratsdatenspeicherung gestartet.<br />
Die flächendeckende Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten ist ein<br />
massiver Eingriff in das Fernmeldegeheimnis, dem der Inhalt <strong>und</strong> die<br />
näheren Umstände der Telekommunikation unterliegen. Wer also mit wem<br />
wann <strong>und</strong> wie lange telefoniert hat, oder wer sich wann <strong>und</strong> wie lange auf<br />
welcher Internetseite bef<strong>und</strong>en hat, ist auch davon erfasst. Eine Speicherung<br />
dieser Daten ist außer für betriebliche Zwecke, also beispielsweise für die<br />
Abrechnung, nur im Falle eines konkreten Verdachts für das Vorliegen einer<br />
Straftat von erheblicher Bedeutung <strong>und</strong> nur mit richterlichem Beschluss<br />
zulässig.<br />
Aber nicht nur das Fernmeldegeheimnis wäre bei einer solchen<br />
Vorratsdatenspeicherung verletzt, sondern tangiert wäre auch das<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 31