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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Anhang<br />

Datenspeicherung auf Vorrat führen würde. Wer ein solches Handy kauft, gibt es häufig<br />

ab oder verschenkt es, <strong>und</strong> ist deshalb nicht identisch mit der Person, die das Handy<br />

nutzt. Deshalb bringen diese Daten keinen nennenswerten Informationsgewinn für die<br />

Sicherheitsbehörden.<br />

Schließlich soll den Strafverfolgungsbehörden, der Polizei <strong>und</strong> den Nachrichtendiensten<br />

ohne Bindung an einen Straftatenkatalog oder einen Richtervorbehalt der Zugriff auf<br />

Passwörter, PINs, PUKs <strong>und</strong> so weiter eröffnet werden, mit denen die Inhalte oder<br />

nähere Umstände einer Telekommunikation geschützt werden. Dies würde die<br />

Möglichkeit eröffnen, von dieser Befugnis unkontrolliert Gebrauch zu machen. Die<br />

Befugnis dürfte zudem häufig ins Leere laufen, da die Anbieter diese Daten aus Gründen<br />

der Datensicherheit für sie selbst unlesbar verschlüsselt speichern.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder fordern den Gesetzgeber auf,<br />

den Entwurf bei den bevorstehenden Beratungen in diesen sensiblen Punkten zu korrigieren<br />

<strong>und</strong> den gebotenen Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses sicherzustellen.<br />

15. Übermittlung von Flugpassagierdaten an die US-Behörden<br />

(13. Februar 2004)<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder bestärken die B<strong>und</strong>esregierung<br />

darin, sich für Verbesserungen des <strong>Datenschutz</strong>es bei der Übermittlung von Flugpassagierdaten<br />

an die Zoll- <strong>und</strong> Sicherheitsbehörden der USA einzusetzen.<br />

Durch einseitigen Rechtsakt haben die USA die Fluggesellschaften, die ihr Land anfliegen,<br />

unter Androhung teilweise empfindlicher Strafen verpflichtet, den US-Zollbehörden<br />

<strong>und</strong> Sicherheitsbehörden den Zugang zu ihren Reservierungsdatenbanken zu eröffnen,<br />

um anhand der darin enthaltenen Informationen über die Fluggäste mögliche terroristische<br />

oder kriminelle Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. In den Reservierungsdatenbanken<br />

halten die an der Reisedurchführung beteiligten Stellen alle Informationen fest, die<br />

sie benötigen, um die Flugreise abzuwickeln. Es werden zum Beispiel Name, Reiseverlauf,<br />

Buchungsstelle, Art der Bezahlung, bei Zahlung mit Kreditkarte deren Nummer,<br />

Sitzplatz, Essenswünsche, notwendige Reisevorkehrung wegen einer Erkrankung eines<br />

Fluggastes, Hotelreservierungen <strong>und</strong> Mietwagenreservierungen im Buchungssystem gespeichert.<br />

Teilweise sind die gespeicherten Daten sensitiv, weil sie Rückschlüsse auf die<br />

Ges<strong>und</strong>heit einzelner Fluggäste oder religiöse oder politische Anschauungen ermöglichen.<br />

Die US-Zollbehörden wollen alle Reservierungsdaten mindestens dreieinhalb Jahre<br />

speichern ungeachtet der Tatsache, ob gegen eine Person ein Verdachtsmoment vorlag<br />

oder nicht. Passagierdaten, die im Einzelfall überprüft wurden, sollen zudem weitere acht<br />

Jahre gespeichert werden.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten verkennen nicht, dass nach den Ereignissen des<br />

11. Septembers 2001 ein erhöhtes Bedürfnis nach Sicherheit im Flugverkehr offensicht-<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 203

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