17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Anhang<br />
Datenspeicherung auf Vorrat führen würde. Wer ein solches Handy kauft, gibt es häufig<br />
ab oder verschenkt es, <strong>und</strong> ist deshalb nicht identisch mit der Person, die das Handy<br />
nutzt. Deshalb bringen diese Daten keinen nennenswerten Informationsgewinn für die<br />
Sicherheitsbehörden.<br />
Schließlich soll den Strafverfolgungsbehörden, der Polizei <strong>und</strong> den Nachrichtendiensten<br />
ohne Bindung an einen Straftatenkatalog oder einen Richtervorbehalt der Zugriff auf<br />
Passwörter, PINs, PUKs <strong>und</strong> so weiter eröffnet werden, mit denen die Inhalte oder<br />
nähere Umstände einer Telekommunikation geschützt werden. Dies würde die<br />
Möglichkeit eröffnen, von dieser Befugnis unkontrolliert Gebrauch zu machen. Die<br />
Befugnis dürfte zudem häufig ins Leere laufen, da die Anbieter diese Daten aus Gründen<br />
der Datensicherheit für sie selbst unlesbar verschlüsselt speichern.<br />
Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder fordern den Gesetzgeber auf,<br />
den Entwurf bei den bevorstehenden Beratungen in diesen sensiblen Punkten zu korrigieren<br />
<strong>und</strong> den gebotenen Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses sicherzustellen.<br />
15. Übermittlung von Flugpassagierdaten an die US-Behörden<br />
(13. Februar 2004)<br />
Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder bestärken die B<strong>und</strong>esregierung<br />
darin, sich für Verbesserungen des <strong>Datenschutz</strong>es bei der Übermittlung von Flugpassagierdaten<br />
an die Zoll- <strong>und</strong> Sicherheitsbehörden der USA einzusetzen.<br />
Durch einseitigen Rechtsakt haben die USA die Fluggesellschaften, die ihr Land anfliegen,<br />
unter Androhung teilweise empfindlicher Strafen verpflichtet, den US-Zollbehörden<br />
<strong>und</strong> Sicherheitsbehörden den Zugang zu ihren Reservierungsdatenbanken zu eröffnen,<br />
um anhand der darin enthaltenen Informationen über die Fluggäste mögliche terroristische<br />
oder kriminelle Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. In den Reservierungsdatenbanken<br />
halten die an der Reisedurchführung beteiligten Stellen alle Informationen fest, die<br />
sie benötigen, um die Flugreise abzuwickeln. Es werden zum Beispiel Name, Reiseverlauf,<br />
Buchungsstelle, Art der Bezahlung, bei Zahlung mit Kreditkarte deren Nummer,<br />
Sitzplatz, Essenswünsche, notwendige Reisevorkehrung wegen einer Erkrankung eines<br />
Fluggastes, Hotelreservierungen <strong>und</strong> Mietwagenreservierungen im Buchungssystem gespeichert.<br />
Teilweise sind die gespeicherten Daten sensitiv, weil sie Rückschlüsse auf die<br />
Ges<strong>und</strong>heit einzelner Fluggäste oder religiöse oder politische Anschauungen ermöglichen.<br />
Die US-Zollbehörden wollen alle Reservierungsdaten mindestens dreieinhalb Jahre<br />
speichern ungeachtet der Tatsache, ob gegen eine Person ein Verdachtsmoment vorlag<br />
oder nicht. Passagierdaten, die im Einzelfall überprüft wurden, sollen zudem weitere acht<br />
Jahre gespeichert werden.<br />
Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten verkennen nicht, dass nach den Ereignissen des<br />
11. Septembers 2001 ein erhöhtes Bedürfnis nach Sicherheit im Flugverkehr offensicht-<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 203