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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Ges<strong>und</strong>heit<br />

Information die einspeichernden Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte jeweils die<br />

Verantwortung für die Richtigkeit des Inhalts der eingespeicherten Daten<br />

<strong>und</strong> für die Zulässigkeit der Speicherung tragen, so ist – zumindest derzeit<br />

noch – offen, welche Person im Sinne des DSG NRW „verantwortliche<br />

Stelle“ für die „Fallakte“ insgesamt ist. Die Kassenärztliche Vereinigung<br />

Nordrhein kommt dafür jedenfalls nicht in Betracht. Auf ihrem Server<br />

müssen die Daten schon auf Gr<strong>und</strong> ihrer besonderen Sensibilität<br />

verschlüsselt gespeichert sein. Dadurch wird auch eine Kenntnisnahme des<br />

Gesamtinhalts der „Fallakte“ durch das an dem Betrieb des Servers<br />

beteiligte (nicht medizinische) Personal der Kassenärztlichen Vereinigung<br />

Nordrhein ausgeschlossen. Als verantwortliche Stelle im gesetzlichen Sinne<br />

kommen aber auch nur Personen in Betracht, die den Inhalt der „Fallakte“<br />

vor einem Zugriff dritter Personen, wie beispielsweise im Rahmen eines<br />

Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft, schützen können, da sie<br />

Geheimnisträger nach § 203 StGB sind.<br />

In Betracht kommt insoweit eine Art „Hausarztmodell“, bei dem die<br />

Hausärztin oder der Hausarzt der betroffenen Person die Pflege der<br />

„Fallakte“ übernimmt. Die <strong>Datenschutz</strong>rechte der Betroffenen auf<br />

Berichtigung, Sperrung <strong>und</strong> Löschung (sowie gegebenenfalls auf<br />

Schadensersatz) wären ihr oder ihm gegenüber geltend zu machen. Das<br />

bedeutet für die Hausärztinnen <strong>und</strong> Hausärzte allerdings, dass sie<br />

entsprechend für <strong>Datenschutz</strong>mängel haften. Mit der Stelle, die den Server<br />

betreut, müsste die Hausärztin oder der Hausarzt jeweils einen Vertrag über<br />

eine Datenverarbeitung im Auftrag schließen.<br />

Der an diesem Projekt beteiligten Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein<br />

sind die aufgezeigten <strong>Datenschutz</strong>anforderungen bekannt gemacht worden.<br />

Welches <strong>Datenschutz</strong>- <strong>und</strong> Datensicherheitsmodell im Zusammenhang mit<br />

dem Projekt „D2D“ tatsächlich umgesetzt werden soll, ist nach dem<br />

derzeitigen Erkenntnisstand noch offen.<br />

11.5 Ges<strong>und</strong>heitskarte<br />

Bei der geplanten Einführung der elektronischen Ges<strong>und</strong>heitskarte<br />

(eGK) zum 01.01.2006 gibt es immer noch mehr offene als gelöste<br />

Fragen.<br />

Das Konzept der Karte steht noch nicht fest. So ist bisher nicht entschieden,<br />

ob die Daten der Versicherten auf der Karte, auf einem zentralen Server<br />

oder auf beiden Medien gespeichert werden. Der Zugriff auf diese Daten<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 117

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