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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Medien<br />

Gr<strong>und</strong>recht auf freie Meinungsäußerung <strong>und</strong> ungehinderte<br />

Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen. Jede Suchanfrage an<br />

eine Suchmaschine würde nach dem Entwurf des Rahmenbeschlusses<br />

mitgespeichert werden. Eine Auswertung von Interessen, Vorlieben <strong>und</strong><br />

politischen Präferenzen der Nutzenden wäre dann leicht möglich.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder haben sich schon<br />

wiederholt entschieden gegen eine Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten<br />

gewandt. Denn die flächendeckende <strong>und</strong> anlassunabhängige Speicherung<br />

aller Daten über die Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze<br />

schießt weit über das Ziel der Vorbeugung <strong>und</strong> Verfolgung von Straftaten<br />

hinaus. Der Entwurf des Rahmenbeschlusses verstößt gegen die Menschenrechtskonvention<br />

<strong>und</strong> gegen das Gr<strong>und</strong>recht auf unbeobachtete <strong>und</strong> freie<br />

Kommunikation.<br />

Die B<strong>und</strong>esregierung wurde von den <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> der Länder aufgefordert, den Entwurf des Rahmenbeschusses über die<br />

Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.<br />

3.3 Melderegisterauskunft online<br />

Einfache elektronische Melderegisterauskünfte können bald auch<br />

online erteilt werden. Nicht zuletzt die Nutzung des Internet als<br />

Transportweg erhöht jedoch die Risiken für die Verarbeitung der<br />

personenbezogenen Daten.<br />

Bereits heute gibt es den Probebetrieb der einfachen elektronischen Melderegisterauskunft<br />

(eMA) mit einer Portallösung im Vorgriff auf das<br />

Meldegesetz Nordrhein-Westfalen, welches an die Vorgaben des<br />

Melderechtsrahmengesetzes angepasst wird. Hierdurch soll ermöglicht<br />

werden, Auskünfte in sehr kurzer Zeit elektronisch abzurufen. Bei der<br />

Anwendung handelt es sich um einen Teledienst mit allen Pflichten aus dem<br />

Teledienstedatenschutzgesetz. Nutzende dieses Verfahrens sind<br />

Großk<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> -k<strong>und</strong>en, die jeden Tag Datenbestände aus dem<br />

Melderegister benötigen. Melderegisteranfragen können nur durchgeführt<br />

werden, wenn ein Vertrag mit der Betreiberin oder dem Betreiber des<br />

Routers abgeschlossen worden ist, über den die eMA durchgeführt wird.<br />

Die Gr<strong>und</strong>struktur des Verfahrens kann folgendermaßen dargestellt werden:<br />

Großk<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> -k<strong>und</strong>en setzen beim durch Passwort<br />

zugriffsgeschützten Portal, dem zentralen eMA-Router, Auskunftsersuchen<br />

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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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