17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Medien<br />
Gr<strong>und</strong>recht auf freie Meinungsäußerung <strong>und</strong> ungehinderte<br />
Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen. Jede Suchanfrage an<br />
eine Suchmaschine würde nach dem Entwurf des Rahmenbeschlusses<br />
mitgespeichert werden. Eine Auswertung von Interessen, Vorlieben <strong>und</strong><br />
politischen Präferenzen der Nutzenden wäre dann leicht möglich.<br />
Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder haben sich schon<br />
wiederholt entschieden gegen eine Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten<br />
gewandt. Denn die flächendeckende <strong>und</strong> anlassunabhängige Speicherung<br />
aller Daten über die Nutzung öffentlicher Kommunikationsnetze<br />
schießt weit über das Ziel der Vorbeugung <strong>und</strong> Verfolgung von Straftaten<br />
hinaus. Der Entwurf des Rahmenbeschlusses verstößt gegen die Menschenrechtskonvention<br />
<strong>und</strong> gegen das Gr<strong>und</strong>recht auf unbeobachtete <strong>und</strong> freie<br />
Kommunikation.<br />
Die B<strong>und</strong>esregierung wurde von den <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es<br />
<strong>und</strong> der Länder aufgefordert, den Entwurf des Rahmenbeschusses über die<br />
Vorratsdatenspeicherung abzulehnen.<br />
3.3 Melderegisterauskunft online<br />
Einfache elektronische Melderegisterauskünfte können bald auch<br />
online erteilt werden. Nicht zuletzt die Nutzung des Internet als<br />
Transportweg erhöht jedoch die Risiken für die Verarbeitung der<br />
personenbezogenen Daten.<br />
Bereits heute gibt es den Probebetrieb der einfachen elektronischen Melderegisterauskunft<br />
(eMA) mit einer Portallösung im Vorgriff auf das<br />
Meldegesetz Nordrhein-Westfalen, welches an die Vorgaben des<br />
Melderechtsrahmengesetzes angepasst wird. Hierdurch soll ermöglicht<br />
werden, Auskünfte in sehr kurzer Zeit elektronisch abzurufen. Bei der<br />
Anwendung handelt es sich um einen Teledienst mit allen Pflichten aus dem<br />
Teledienstedatenschutzgesetz. Nutzende dieses Verfahrens sind<br />
Großk<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> -k<strong>und</strong>en, die jeden Tag Datenbestände aus dem<br />
Melderegister benötigen. Melderegisteranfragen können nur durchgeführt<br />
werden, wenn ein Vertrag mit der Betreiberin oder dem Betreiber des<br />
Routers abgeschlossen worden ist, über den die eMA durchgeführt wird.<br />
Die Gr<strong>und</strong>struktur des Verfahrens kann folgendermaßen dargestellt werden:<br />
Großk<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> -k<strong>und</strong>en setzen beim durch Passwort<br />
zugriffsgeschützten Portal, dem zentralen eMA-Router, Auskunftsersuchen<br />
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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005