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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Informationsfreiheit<br />

• bei Privatisierung öffentlicher Aufgaben (im Umweltbereich) gilt das<br />

Informationszugangsrecht auch gegenüber privaten Unternehmen;<br />

• ein Informationsantrag darf zum Schutz behördlicher oder privater<br />

Interessen nur abgelehnt werden, wenn die Abwägung<br />

entgegenstehender Interessen ein überwiegendes<br />

Geheimhaltungsinteresse ergibt;<br />

• öffentliche Stellen wie private Unternehmen werden verpflichtet,<br />

(Umwelt-)Informationen von sich aus – auch im Internet – zu<br />

veröffentlichen.<br />

Im Interesse der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger könnten die Informationsrechte<br />

auch in einem Gesetz zusammengefasst werden (so auch die Entschließung<br />

der Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands vom<br />

02. Juni 2004, abgedruckt im Anhang Nr. III). Leider haben sich die<br />

zuständigen Ministerien zu der ihnen übersandten Entschließung noch nicht<br />

geäußert.<br />

176 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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