17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Technik<br />
teilen, dass personenbezogene Daten auf der Festplatte vorhanden sind, verb<strong>und</strong>en<br />
mit der konkreten Anweisung wie zu verfahren ist. Muss die Festplatte<br />
an die Lieferfirma weitergegeben werden, so entsteht ein Unterauftragsverhältnis<br />
mit all den Pflichten, die das Gr<strong>und</strong>auftragsverhältnis betreffen.<br />
Die K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en sind hierüber zu informieren <strong>und</strong> müssen<br />
entscheiden, ob sie unter diesen Voraussetzungen einen Reparaturauftrag<br />
erteilen wollen.<br />
Das Reparaturunternehmen ist vom Händler oder der Händlerin darauf<br />
aufmerksam zu machen, dass personenbezogene Daten auf der Festplatte<br />
gespeichert sind. Es ist bei einem Austausch der Festplatte auf das Löschen<br />
der Daten zu verpflichten. Wird die Festplatte mit personenbezogenem<br />
Speicherinhalt zum Hersteller ins Ausland geschickt, so ist § 4b BDSG zu<br />
beachten.<br />
Letztendlich müssen die betroffenen Bürgerinnen oder Bürger selbst<br />
entscheiden, ob sie das Risiko einer möglichen Kenntnisnahme ihrer<br />
personenbezogenen Daten bei Wahrnehmung der Garantieleistung eingehen<br />
oder aus Sicherheitsgründen lieber auf ihren Garantieanspruch verzichten<br />
wollen. Sollten sich sensible personenbezogene Daten von Dritten auf der<br />
Festplatte befinden, darf sie gr<strong>und</strong>sätzlich nur mit Einwilligung der<br />
betroffenen Dritten oder im gelöschten Zustand weitergegeben werden.<br />
2.7.1.3 Allgegenwärtig: Speichermedien in modernen Geräten<br />
Ordnungsgemäßes Löschen betrifft nicht nur PCs.<br />
Der kontinuierliche Trend zur Miniaturisierung hat mittlerweile dazu<br />
geführt, dass sich Festplatten <strong>und</strong> andere Speichermedien in<br />
Elektronikgeräten des täglichen Bedarfs wie in Mobilfunkgeräten, Memory-<br />
Sticks, PDAs, Digitalkameras, Videorecordern oder digitalen Fotokopierern<br />
wiederfinden. Die Existenz dieser Speichermedien wird in den meisten<br />
Fällen gar nicht wahrgenommen. Vor Weitergabe oder Entsorgung dieser<br />
Geräte sollte daher geprüft werden, ob damit nicht auch personenbezogene<br />
oder sicherheitsrelevante Daten in die Hände Dritter gelangen könnten.<br />
Sollte dies der Fall sein, ist eine wirksame Löschung der Daten unerlässlich.<br />
Angebotene Löschfunktionen der Geräte sind meistens nicht ausreichend.<br />
Im Zweifel sollten die Speicher mehrfach mit unkritischen Daten<br />
überschrieben werden.<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 25