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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Technik<br />

teilen, dass personenbezogene Daten auf der Festplatte vorhanden sind, verb<strong>und</strong>en<br />

mit der konkreten Anweisung wie zu verfahren ist. Muss die Festplatte<br />

an die Lieferfirma weitergegeben werden, so entsteht ein Unterauftragsverhältnis<br />

mit all den Pflichten, die das Gr<strong>und</strong>auftragsverhältnis betreffen.<br />

Die K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en sind hierüber zu informieren <strong>und</strong> müssen<br />

entscheiden, ob sie unter diesen Voraussetzungen einen Reparaturauftrag<br />

erteilen wollen.<br />

Das Reparaturunternehmen ist vom Händler oder der Händlerin darauf<br />

aufmerksam zu machen, dass personenbezogene Daten auf der Festplatte<br />

gespeichert sind. Es ist bei einem Austausch der Festplatte auf das Löschen<br />

der Daten zu verpflichten. Wird die Festplatte mit personenbezogenem<br />

Speicherinhalt zum Hersteller ins Ausland geschickt, so ist § 4b BDSG zu<br />

beachten.<br />

Letztendlich müssen die betroffenen Bürgerinnen oder Bürger selbst<br />

entscheiden, ob sie das Risiko einer möglichen Kenntnisnahme ihrer<br />

personenbezogenen Daten bei Wahrnehmung der Garantieleistung eingehen<br />

oder aus Sicherheitsgründen lieber auf ihren Garantieanspruch verzichten<br />

wollen. Sollten sich sensible personenbezogene Daten von Dritten auf der<br />

Festplatte befinden, darf sie gr<strong>und</strong>sätzlich nur mit Einwilligung der<br />

betroffenen Dritten oder im gelöschten Zustand weitergegeben werden.<br />

2.7.1.3 Allgegenwärtig: Speichermedien in modernen Geräten<br />

Ordnungsgemäßes Löschen betrifft nicht nur PCs.<br />

Der kontinuierliche Trend zur Miniaturisierung hat mittlerweile dazu<br />

geführt, dass sich Festplatten <strong>und</strong> andere Speichermedien in<br />

Elektronikgeräten des täglichen Bedarfs wie in Mobilfunkgeräten, Memory-<br />

Sticks, PDAs, Digitalkameras, Videorecordern oder digitalen Fotokopierern<br />

wiederfinden. Die Existenz dieser Speichermedien wird in den meisten<br />

Fällen gar nicht wahrgenommen. Vor Weitergabe oder Entsorgung dieser<br />

Geräte sollte daher geprüft werden, ob damit nicht auch personenbezogene<br />

oder sicherheitsrelevante Daten in die Hände Dritter gelangen könnten.<br />

Sollte dies der Fall sein, ist eine wirksame Löschung der Daten unerlässlich.<br />

Angebotene Löschfunktionen der Geräte sind meistens nicht ausreichend.<br />

Im Zweifel sollten die Speicher mehrfach mit unkritischen Daten<br />

überschrieben werden.<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 25

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