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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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18 Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />

18.1 Besucherkontrollen in Asylbewerberunterkünften<br />

Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />

Wer Personen besuchen möchte, die in Asylbewerberunterkünften<br />

wohnen, sieht sich unterschiedlichen Kontrollen ausgesetzt.<br />

Im Wesentlichen ließen sich folgende Verfahrensweisen zur Kontrolle der<br />

Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher feststellen:<br />

Eine Ausweiskontrolle, die in Ausübung des Hausrechts zur<br />

Aufrechterhaltung der Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung in den Unterkünften erfolgt,<br />

ist gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig. Dies gilt auch für das Führen von<br />

Besucherbüchern oder -listen, soweit ihr Zweck auf die Kontrolle beschränkt<br />

bleibt, ob am Abend alle Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher die Unterkunft<br />

wieder verlassen haben. Diese Daten müssen spätestens nach dem<br />

Verlassen der Unterkunft wieder gelöscht werden. Dagegen ist die bei einigen<br />

Asylbewerberunterkünften festgestellte befristete Aufbewahrung eines<br />

Identitätspapiers oder das Notieren von KFZ-Kennzeichen im Bereich<br />

von Asylbewerberunterkünften nicht vom Hausrecht oder bestehenden<br />

Rechtsvorschriften gedeckt <strong>und</strong> deshalb unzulässig. Dies gilt schließlich<br />

auch für die in einigen Unterkünften praktizierte überflüssige Weitergabe<br />

von Besucherdaten an andere Stellen wie etwa an das Ordnungs- oder das<br />

Sozialamt.<br />

Erfreulicherweise ist das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

der datenschutzrechtlichen Empfehlung gefolgt <strong>und</strong> hat die Betreiberinnen<br />

<strong>und</strong> Betreiber von Asylbewerberunterkünften angewiesen, bei Zugangskontrollen<br />

von Besucherinnen <strong>und</strong> Besuchern nicht datenschutzgerechte Maßnahmen<br />

einzustellen.<br />

18.2 Bedenkliche Ausschreibungspraxis im Schengener<br />

Informationssystem<br />

B<strong>und</strong>esweit koordiniert wurde die Ausschreibungspraxis in der<br />

Europäischen Datenbank des Schengener Informationssystems zur<br />

Einreiseverweigerung abgeschobener Drittausländerinnen <strong>und</strong><br />

-ausländer (Nicht-EU-Angehörige) einer datenschutzrechtlichen<br />

Prüfung unterzogen.<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 141

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