17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
18 Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />
18.1 Besucherkontrollen in Asylbewerberunterkünften<br />
Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />
Wer Personen besuchen möchte, die in Asylbewerberunterkünften<br />
wohnen, sieht sich unterschiedlichen Kontrollen ausgesetzt.<br />
Im Wesentlichen ließen sich folgende Verfahrensweisen zur Kontrolle der<br />
Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher feststellen:<br />
Eine Ausweiskontrolle, die in Ausübung des Hausrechts zur<br />
Aufrechterhaltung der Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung in den Unterkünften erfolgt,<br />
ist gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig. Dies gilt auch für das Führen von<br />
Besucherbüchern oder -listen, soweit ihr Zweck auf die Kontrolle beschränkt<br />
bleibt, ob am Abend alle Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher die Unterkunft<br />
wieder verlassen haben. Diese Daten müssen spätestens nach dem<br />
Verlassen der Unterkunft wieder gelöscht werden. Dagegen ist die bei einigen<br />
Asylbewerberunterkünften festgestellte befristete Aufbewahrung eines<br />
Identitätspapiers oder das Notieren von KFZ-Kennzeichen im Bereich<br />
von Asylbewerberunterkünften nicht vom Hausrecht oder bestehenden<br />
Rechtsvorschriften gedeckt <strong>und</strong> deshalb unzulässig. Dies gilt schließlich<br />
auch für die in einigen Unterkünften praktizierte überflüssige Weitergabe<br />
von Besucherdaten an andere Stellen wie etwa an das Ordnungs- oder das<br />
Sozialamt.<br />
Erfreulicherweise ist das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
der datenschutzrechtlichen Empfehlung gefolgt <strong>und</strong> hat die Betreiberinnen<br />
<strong>und</strong> Betreiber von Asylbewerberunterkünften angewiesen, bei Zugangskontrollen<br />
von Besucherinnen <strong>und</strong> Besuchern nicht datenschutzgerechte Maßnahmen<br />
einzustellen.<br />
18.2 Bedenkliche Ausschreibungspraxis im Schengener<br />
Informationssystem<br />
B<strong>und</strong>esweit koordiniert wurde die Ausschreibungspraxis in der<br />
Europäischen Datenbank des Schengener Informationssystems zur<br />
Einreiseverweigerung abgeschobener Drittausländerinnen <strong>und</strong><br />
-ausländer (Nicht-EU-Angehörige) einer datenschutzrechtlichen<br />
Prüfung unterzogen.<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 141