17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Anhang<br />
Maßstäben der Informationsfreiheit zu gestalten: Einschränkungen des Informationsanspruchs<br />
sind dann nur aufgr<strong>und</strong> eines überwiegenden privaten oder öffentlichen Geheimhaltungsinteresse<br />
möglich.<br />
Die Änderung bestehender Archivgesetze kann aber nur ein erster Schritt sein. Eine eindeutige,<br />
verständliche <strong>und</strong> widerspruchsfreie Regelung von Informationsrechten wird nur<br />
gelingen, wenn Archivgesetze, Informationsfreiheitsgesetze <strong>und</strong> <strong>Datenschutz</strong>gesetze in<br />
einem einheitlichen Informationsgesetzbuch zusammengeführt werden.<br />
II. Ausweitung der Informationsfreiheit statt Flucht ins Privatrecht<br />
(16. Dezember 2003)<br />
Auf ihrer Tagung in Kiel am 16. Dezember 2003 forderten die Informationsfreiheitsbeauftragten<br />
Deutschlands:<br />
Die zunehmende Privatisierung öffentlicher Aufgaben darf nicht zu einer Umgehung der<br />
Informationsfreiheitsgesetze führen. Im Gegenteil: Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger müssen gerade<br />
in Zeiten knapper werdender öffentlicher Mittel <strong>und</strong> der damit einhergehenden<br />
Verlagerung von Aufgaben in den privaten Bereich die Möglichkeit haben, Entscheidungen<br />
nachzuvollziehen <strong>und</strong> zu kontrollieren. Solche Kontrollmöglichkeiten der Öffentlichkeit<br />
auf der Gr<strong>und</strong>lage der geltenden Informationsfreiheitsgesetze bestehen im Prinzip<br />
nur gegenüber öffentlichen Stellen.<br />
Derzeit ist ein Zugang zu Informationen nicht mehr möglich, sobald Aufgaben formell<br />
aus der Verwaltung ausgegliedert <strong>und</strong> fortan privatwirtschaftlich organisiert werden.<br />
Dies gilt auch, wenn der Staat an dem Unternehmen beteiligt ist, maßgeblich dessen Entscheidungen<br />
beeinflusst <strong>und</strong> etwaige negative Geschäftsergebnisse die öffentlichen<br />
Haushalte belasten. Erfahrungsgemäß werden vor allem jene öffentlichen Bereiche privatisiert,<br />
die über ein besonders großes Finanzvolumen verfügen (zum Beispiel Liegenschaftsverwaltung,<br />
Energieversorgung, Verkehrsbetriebe, Wirtschaftsförderung). Hier ist<br />
besondere Transparenz hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Steuermittel geboten.<br />
Soll dies erreicht <strong>und</strong> damit auch eine stärkere Akzeptanz behördlicher <strong>und</strong> politischer<br />
Entscheidungen ermöglicht werden, darf die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze<br />
nicht von der Rechtsform abhängen, in der öffentliche Aufgaben erledigt werden.<br />
Darum fordern die Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands:<br />
Die Informationsfreiheitsgesetze müssen generell für Unterlagen gelten, die im Zusammenhang<br />
mit der Tätigkeit von Staat <strong>und</strong> Verwaltung stehen. Dabei darf es nicht darauf<br />
ankommen, ob die Aufgaben durch Behörden oder durch Private, an denen die öffentliche<br />
Hand mehrheitlich beteiligt ist, wahrgenommen werden. Ebenso wenig kommt es auf<br />
die Rechtsform an, in der jeweils gehandelt wird. Nur wenn sich das Recht auf Informa-<br />
214 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005