02.06.2013 Aufrufe

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Soziales<br />

stätten der betroffenen Kommunen wurde daraufhin eingestellt <strong>und</strong> die Bogen<br />

zurückgezogen.<br />

Das seinerzeit zuständige Ministerium für Schule, Jugend <strong>und</strong> Kinder hat<br />

unter Berücksichtigung dieses Prüfergebnisses eine „Vereinbarung zu den<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen über die Bildungsarbeit der Tageseinrichtungen für Kinder<br />

– Bildungsvereinbarung NRW –“ konzipiert, die im Gr<strong>und</strong>sätzlichen dem<br />

Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Kinder <strong>und</strong> ihrer<br />

Personensorgeberechtigten ausreichend Rechnung trägt. Die Personensorgeberechtigten<br />

werden entscheidend in die verschiedenen Phasen der<br />

Dokumentation über den Bildungsprozess des einzelnen Kindes mit einbezogen.<br />

Wie das jetzt zuständige Ges<strong>und</strong>heitsministerium weiter mitteilt,<br />

sollen Arbeitshilfen für die Erstellung von Dokumentationen über die Beobachtung<br />

eines jeden einzelnen Kindes durch die pädagogischen Fachkräfte<br />

in den Tageseinrichtungen in einem Projekt bis Ende 2005 entwickelt werden.<br />

Es bleibt zu hoffen, dass es auf diesem Wege gelingt, auch den Inhalt der<br />

Dokumentationen im Ergebnis datenschutzkonform zu gestalten.<br />

10.7 „Hartz IV“ <strong>und</strong> der <strong>Datenschutz</strong><br />

Am 01.01.2005 ist die Zusammenführung der Sozialhilfe <strong>und</strong><br />

Arbeitslosenhilfe im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)<br />

– Gr<strong>und</strong>sicherung für Arbeitsuchende – in Kraft getreten. An deren<br />

praktischer Umsetzung bestehen sowohl hinsichtlich der<br />

Datenerhebung mit den Antragsvordrucken als auch hinsichtlich der<br />

Datenverarbeitung durch die eingesetzte Software erhebliche<br />

datenschutzrechtliche Bedenken.<br />

Der Antragsvordruck auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes<br />

erfragt ausführliche Angaben nicht nur zu Einkommens-, Vermögens- <strong>und</strong><br />

sonstigen Lebensverhältnissen der antragstellenden Person selbst, sondern<br />

bezieht auch sämtliche mit ihr in einem Haushalt lebenden Personen ein.<br />

Häufige Fragen verunsicherter Betroffener waren: Muss der 60jährige Vater<br />

tatsächlich sein Vermögen <strong>und</strong> Einkommen vollständig offen legen, wenn<br />

sein im Haushalt lebender 40jähriger Sohn einen Antrag stellt? Antwort:<br />

nein. Können Angaben zur Vermieterin <strong>und</strong> deren Bankverbindung schon<br />

bei Antragstellung erforderlich sein? Antwort: nein. Besteht eine Pflicht zur<br />

Angabe der E-Mail-Adresse <strong>und</strong> Telefonnummer? Antwort: nein. Bestehen<br />

Auskunftspflichten über die persönlichen Verhältnisse eines bloßen<br />

108<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!