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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Anhang<br />

bezogenen Daten sichergestellt <strong>und</strong> die Transparenz bei der Verarbeitung dieser Daten<br />

gewährleistet werden.<br />

2. Forderungen der Konferenz der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder an B<strong>und</strong>esgesetzgeber <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esregierung<br />

Immer umfassendere Datenverarbeitungsbefugnisse, zunehmender Datenhunger, sowie<br />

immer weitergehende technische Möglichkeiten zur Beobachtung <strong>und</strong> Durchleuchtung<br />

der Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger zeichnen den Weg zu immer mehr Registrierung <strong>und</strong> Überwachung<br />

vor. Das Gr<strong>und</strong>gesetz gebietet dem Staat, dem entgegenzutreten.<br />

Die Konferenz der <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder fordert, das<br />

Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger <strong>und</strong> Bürgerinnen, wie in den<br />

Verfassungen zahlreicher deutscher Länder <strong>und</strong> in den Vorschlägen des Europäischen<br />

Verfassungskonvents, als eigenständiges Gr<strong>und</strong>recht im Gr<strong>und</strong>gesetz zu verankern.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten werden B<strong>und</strong>esgesetzgeber <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esregierung bei der<br />

Weiterentwicklung des <strong>Datenschutz</strong>es unterstützen. Sie erwarten, dass die in der Koalitionsvereinbarung<br />

enthaltenen Absichtserklärungen zur umfassenden Reform des <strong>Datenschutz</strong>rechtes<br />

in der laufenden Legislaturperiode zügig verwirklicht werden.<br />

Sie sehen dabei folgende essentielle Punkte:<br />

Schwerpunkte für eine Modernisierung des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes<br />

• Im Vordergr<strong>und</strong> muss die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung <strong>und</strong> des<br />

Selbstdatenschutzes stehen: Jeder Mensch muss tatsächlich selbst entscheiden können,<br />

welche Datenspuren er hinterlässt <strong>und</strong> wie diese Datenspuren verwertet werden.<br />

Ausnahmen müssen so gering wie möglich gehalten <strong>und</strong> stets in einer präzise<br />

formulierten gesetzlichen Regelung festgeschrieben werden.<br />

• Es muss im Rahmen der gegebenen Strukturunterschiede ein weitgehend<br />

gleichmäßiges Schutzniveau für den öffentlichen <strong>und</strong> den nicht öffentlichen Bereich<br />

gelten. Die Einwilligung in die Datenverarbeitung darf nicht zur Umgehung gesetzlicher<br />

Aufgabengrenzen <strong>und</strong> Befugnisgrenzen missbraucht werden.<br />

• Die Freiwilligkeit der Einwilligung muss gewährleistet sein.<br />

• Vor der Nutzung von Daten für Werbezwecke muss die informierte <strong>und</strong> freie<br />

Einwilligung der Betroffenen vorliegen („opt in“ statt „opt out“).<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 179

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