17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />
Scoring bei der Bonitätsprüfung erreicht. Der Einsatz derartiger Verfahren<br />
führt aufgr<strong>und</strong> der mit ihnen verb<strong>und</strong>enen Standardisierung zu einer Reduzierung<br />
des Aufwandes für die kostenintensive Bonitätsprüfung. Der ermittelte<br />
Score-Wert zeigt an, wie hoch das statistische Ausfallrisiko für den beantragten<br />
Kredit ist. Wird ein bestimmter Score-Wert erreicht, wird der Kreditantrag<br />
in der Regel ohne weitere Prüfung abgelehnt. Spätestens mit Inkrafttreten<br />
der Eigenkapitalvereinbarung Basel II wird das Ergebnis des<br />
Credit-Scorings auch ausschlaggebend für die Höhe der aus dem Darlehensverhältnis<br />
verlangten Zinsen sein. Der Score-Wert wird dann selbst im Falle<br />
der Kreditbewilligung direkt finanziell spürbar.<br />
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten des Credit-Scorings. Entweder<br />
führt die Kreditfabrik ein eigenes internes Scoring-Verfahren durch oder sie<br />
bedient sich eines externen Dienstleisters wie der SCHUFA. In diesem Fall<br />
verknüpft die SCHUFA die bei ihr vorhandenen Daten zur<br />
Zahlungswilligkeit <strong>und</strong> -fähigkeit mit den bei Antragstellung erhobenen<br />
persönlichen Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers, welche ihr<br />
von der Kreditfabrik zur Verfügung gestellt werden. Die SCHUFA errechnet<br />
daraus den Score-Wert, der dann in die anschließend von der Kreditfabrik<br />
vorgenommene Bonitätsbewertung einfließt. Soweit dabei ein negativer<br />
Score-Wert automatisch zur Ablehnung des Kreditantrags führen soll, gilt §<br />
6a BDSG. Nach dieser Vorschrift dürfen beeinträchtigende Entscheidungen<br />
wie die Ablehnung eines Kreditantrags nicht ausschließlich auf Basis<br />
automatisierter Datenverarbeitungen getroffen werden. Ein Score-Verfahren<br />
ist nach Auffassung des Gesetzgebers ein Musterfall für eine derartige<br />
automatisierte Datenverarbeitung. Eine Ausnahme von dem Verbot der<br />
automatisierten Einzelentscheidung gilt nur dann, wenn die berechtigten<br />
Interessen der Kreditsuchenden beispielsweise dadurch gewahrt werden,<br />
dass sie ihren Standpunkt geltend machen können <strong>und</strong> die Entscheidung<br />
daraufhin noch einmal von einem Menschen überprüft wird.<br />
Die Gefahr, dass bei der Bonitätsbewertung ein schiefes Bild entsteht <strong>und</strong><br />
die Betroffenen in ihrer Kreditfähigkeit nicht hinreichend gewürdigt werden,<br />
ist gerade beim Einsatz von softwarebasierten Verfahren zur<br />
Bonitätsbewertung groß. Den Betroffenen wird in der Regel keine Auskunft<br />
über den zu ihrer Person errechneten Score-Wert erteilt. Oftmals fehlt auch<br />
den kreditbearbeitenden Sachbearbeiterinnen <strong>und</strong> Sachbearbeitern selbst der<br />
Einblick in die Art der verwendeten Daten <strong>und</strong> die Methodik der<br />
Errechnung des Score-Wertes. Nach dem BDSG haben die betroffenen<br />
Kreditsuchenden, deren Antrag aufgr<strong>und</strong> eines negativen Score-Wertes<br />
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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005