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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

Scoring bei der Bonitätsprüfung erreicht. Der Einsatz derartiger Verfahren<br />

führt aufgr<strong>und</strong> der mit ihnen verb<strong>und</strong>enen Standardisierung zu einer Reduzierung<br />

des Aufwandes für die kostenintensive Bonitätsprüfung. Der ermittelte<br />

Score-Wert zeigt an, wie hoch das statistische Ausfallrisiko für den beantragten<br />

Kredit ist. Wird ein bestimmter Score-Wert erreicht, wird der Kreditantrag<br />

in der Regel ohne weitere Prüfung abgelehnt. Spätestens mit Inkrafttreten<br />

der Eigenkapitalvereinbarung Basel II wird das Ergebnis des<br />

Credit-Scorings auch ausschlaggebend für die Höhe der aus dem Darlehensverhältnis<br />

verlangten Zinsen sein. Der Score-Wert wird dann selbst im Falle<br />

der Kreditbewilligung direkt finanziell spürbar.<br />

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten des Credit-Scorings. Entweder<br />

führt die Kreditfabrik ein eigenes internes Scoring-Verfahren durch oder sie<br />

bedient sich eines externen Dienstleisters wie der SCHUFA. In diesem Fall<br />

verknüpft die SCHUFA die bei ihr vorhandenen Daten zur<br />

Zahlungswilligkeit <strong>und</strong> -fähigkeit mit den bei Antragstellung erhobenen<br />

persönlichen Daten der Antragstellerin oder des Antragstellers, welche ihr<br />

von der Kreditfabrik zur Verfügung gestellt werden. Die SCHUFA errechnet<br />

daraus den Score-Wert, der dann in die anschließend von der Kreditfabrik<br />

vorgenommene Bonitätsbewertung einfließt. Soweit dabei ein negativer<br />

Score-Wert automatisch zur Ablehnung des Kreditantrags führen soll, gilt §<br />

6a BDSG. Nach dieser Vorschrift dürfen beeinträchtigende Entscheidungen<br />

wie die Ablehnung eines Kreditantrags nicht ausschließlich auf Basis<br />

automatisierter Datenverarbeitungen getroffen werden. Ein Score-Verfahren<br />

ist nach Auffassung des Gesetzgebers ein Musterfall für eine derartige<br />

automatisierte Datenverarbeitung. Eine Ausnahme von dem Verbot der<br />

automatisierten Einzelentscheidung gilt nur dann, wenn die berechtigten<br />

Interessen der Kreditsuchenden beispielsweise dadurch gewahrt werden,<br />

dass sie ihren Standpunkt geltend machen können <strong>und</strong> die Entscheidung<br />

daraufhin noch einmal von einem Menschen überprüft wird.<br />

Die Gefahr, dass bei der Bonitätsbewertung ein schiefes Bild entsteht <strong>und</strong><br />

die Betroffenen in ihrer Kreditfähigkeit nicht hinreichend gewürdigt werden,<br />

ist gerade beim Einsatz von softwarebasierten Verfahren zur<br />

Bonitätsbewertung groß. Den Betroffenen wird in der Regel keine Auskunft<br />

über den zu ihrer Person errechneten Score-Wert erteilt. Oftmals fehlt auch<br />

den kreditbearbeitenden Sachbearbeiterinnen <strong>und</strong> Sachbearbeitern selbst der<br />

Einblick in die Art der verwendeten Daten <strong>und</strong> die Methodik der<br />

Errechnung des Score-Wertes. Nach dem BDSG haben die betroffenen<br />

Kreditsuchenden, deren Antrag aufgr<strong>und</strong> eines negativen Score-Wertes<br />

66<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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