02.06.2013 Aufrufe

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Anhang<br />

ßige Datenübermittlungen gestatten. Die zunehmende Vorratserhebung <strong>und</strong> Vorratsspeicherung<br />

von Steuerdaten entspricht nicht dem datenschutzrechtlichen Gr<strong>und</strong>satz der Erforderlichkeit.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten fordern deshalb, die Aufnahme datenschutzrechtlicher<br />

Gr<strong>und</strong>sätze in das Steuerrecht jetzt anzugehen <strong>und</strong> den Betroffenen die datenschutzrechtlichen<br />

Informationsrechte <strong>und</strong> Auskunftsrechte zuzuerkennen.<br />

Arbeitnehmerdatenschutz<br />

Persönlichkeitsrechte <strong>und</strong> <strong>Datenschutz</strong> sind im Arbeitsverhältnis vielfältig bedroht, zum<br />

Beispiel durch<br />

• die Sammlung von Beschäftigtendaten in leistungsfähigen<br />

Personalinformationssystemen, die zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen genutzt<br />

werden,<br />

• die Übermittlung von Beschäftigtendaten zwischen konzernangehörigen Unternehmen,<br />

für die nicht der <strong>Datenschutz</strong>standard der EG-<strong>Datenschutz</strong>richtlinie gilt,<br />

• die Überwachung des Arbeitsverhaltens durch Videokameras, die Protokollierung<br />

der Nutzung von Internetdiensten am Arbeitsplatz,<br />

• die Erhebung des Ges<strong>und</strong>heitszustands, Drogen-Screenings <strong>und</strong> psychologische<br />

Testverfahren bei der Einstellung.<br />

Die hierzu von den Arbeitsgerichten entwickelten Schranken wirken unmittelbar nur im<br />

jeweils entschiedenen Einzelfall <strong>und</strong> sind auch nicht allen Betroffenen hinreichend bekannt.<br />

Das seit vielen Jahren angekündigte Arbeitnehmerdatenschutzgesetz muss hier<br />

endlich klare gesetzliche Vorgaben schaffen.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten fordern deshalb, dass für die in der Koalitionsvereinbarung<br />

enthaltene Festlegung zur Schaffung von gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz<br />

nunmehr rasch ein ausformulierter Gesetzentwurf vorgelegt <strong>und</strong> anschließend<br />

zügig das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.<br />

Stärkung einer unabhängigen, effizienten <strong>Datenschutz</strong>kontrolle<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten fordern gesetzliche Vorgaben, die die völlige Unabhängigkeit<br />

der <strong>Datenschutz</strong>kontrolle sichern <strong>und</strong> effektive Einwirkungsbefugnisse gewährleisten,<br />

wie dies der Art. 28 der EG-<strong>Datenschutz</strong>richtlinie gebietet.<br />

Die <strong>Datenschutz</strong>kontrollstellen im privaten Bereich haben bis heute nicht die völlige Unabhängigkeit,<br />

die die Europäische <strong>Datenschutz</strong>richtlinie vorsieht. So ist in der Mehrzahl<br />

der deutschen Länder die Kontrolle über den <strong>Datenschutz</strong> im privaten Bereich nach wie<br />

184 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!