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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Soziales<br />

Betroffenen Kenntnis erhalten können. Eine solche Offenbarung würde<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich vermieden, wenn der nachgewiesene Betrag den Eltern zur<br />

Verfügung gestellt wird zur Weiterleitung auf das andere Empfängerkonto.<br />

Ausnahmen hiervon sind allenfalls dann vertretbar, wenn konkrete<br />

Anhaltspunkte aus der Vergangenheit für eine zweckwidrige Verwendung<br />

ausgezahlter Sozialhilfeleistungen durch die Eltern vorliegen.<br />

Die Verpflichtung zur Wahrung des Sozialgeheimnisses gebietet es im<br />

Übrigen, auch bei Vorsprachen von Hilfesuchenden im Sozialamt<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Unbefugte keine Kenntnis über<br />

Sozialdaten erlangen. Insofern haben Betroffene gr<strong>und</strong>sätzlich einen<br />

Anspruch darauf, dass sowohl andere Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher als auch<br />

die für die konkrete Bearbeitung ihrer Angelegenheit nicht zuständigen<br />

Beschäftigten Hilfegespräche nicht mithören können oder auf sonstige<br />

Weise von den personenbezogenen Daten der Betroffenen Kenntnis<br />

erlangen. Hilfesuchende sind beispielsweise nicht verpflichtet – wie von<br />

einer Bürgerin vorgetragen –, im Wartebereich eines Sozialamts in Gegenwart<br />

Dritter den Beschäftigten des Sozialamts ihre personenbezogenen<br />

Daten zuzurufen.<br />

In einem anderen Fall beauftragte ein Kreissozialamt ein privates Unternehmen<br />

mit der Zustellung der Dienstpost an die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger.<br />

Das Auftreten <strong>und</strong> das äußere Erscheinungsbild der teilweise jugendlich<br />

wirkenden Zusteller hatten dabei zu Missverständnissen <strong>und</strong> Irritationen bei<br />

den Empfängerinnen <strong>und</strong> Empfängern der Behördenschreiben geführt, die<br />

eine Gefährdung des Brief- <strong>und</strong> Sozialgeheimnisses befürchteten. Diesen<br />

Bedenken konnte Rechnung getragen werden, indem das Unternehmen eine<br />

Ausstattung der Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter mit einheitlicher Dienstkleidung<br />

<strong>und</strong> mit Namensschildern mit Lichtbild zusagte.<br />

Weitere Informationen zu Fragen des Sozialdatenschutzes können auf der<br />

Homepage der Landesbeauftragten für <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> Informationsfreiheit<br />

unter www.ldi.nrw.de abgerufen werden.<br />

10.2 Die Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung<br />

Die Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung soll vor allem<br />

die Hauptursache für verschämte Altersarmut beseitigen, den von den<br />

Berechtigten befürchteten Rückgriff des Sozialamtes auf die<br />

unterhaltspflichtigen Kinder. Des Weiteren soll erwerbsgeminderten<br />

Menschen geholfen werden, in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten<br />

98<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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