02.06.2013 Aufrufe

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2.7.3 Nachlässiger Umgang mit Prüfungsunterlagen <strong>und</strong><br />

Patientenakten<br />

Technik<br />

Leider gibt es immer wieder Beispiele über den unverantwortlichen<br />

Umgang mit personenbezogenen Unterlagen.<br />

So wurden beispielsweise über einen Zeitraum von mehreren Monaten aus<br />

Platzgründen Prüfungsakten von Kandidatinnen <strong>und</strong> Kandidaten der<br />

zweiten juristischen Staatsprüfung einfach auf dem Flur der Behörde offen<br />

zwischengelagert. Sowohl Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher als auch<br />

Beschäftigte der Behörde hatten die Möglichkeit der Einsicht in die<br />

Examensunterlagen. Eklatant war auch der gemeldete F<strong>und</strong> von Patientenakten.<br />

Die hochsensiblen Ges<strong>und</strong>heitsdaten landeten während der Renovierung<br />

einer Arztpraxis in einem öffentlich abgestellten Papiercontainer.<br />

Kennzeichnend für alle Beschwerden, die den unsachgemäßen Umgang mit<br />

personenbezogenen Unterlagen zum Inhalt haben, sind unzureichende oder<br />

fehlende verbindliche Aufbewahrungsbestimmungen. Schriftliche Regelungen<br />

über die einzuhaltenden <strong>Datenschutz</strong>bestimmungen sind wesentlich<br />

verbindlicher als mündliche Anweisungen <strong>und</strong> tragen dazu bei, die Datensicherheit<br />

bei der Aufbewahrung von personenbezogenen Unterlagen zu erhöhen.<br />

Etwas mehr Sorgfalt statt Nachlässigkeit ist ebenfalls anzumahnen.<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 27

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!