17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Ges<strong>und</strong>heit<br />
Westfalen (KRG) zu schaffen. Damit sollen die Informationsgr<strong>und</strong>lagen<br />
über diese Krankheit ausgeweitet <strong>und</strong> verbessert werden.<br />
Im Gegensatz zur bisher als Rechtsgr<strong>und</strong>lage gewählten Einwilligungslösung<br />
des Ges<strong>und</strong>heitsdatenschutzgesetzes ist nunmehr im Gesetzentwurf<br />
des KRG eine Verpflichtung der behandelnden Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte normiert,<br />
jede Patientin <strong>und</strong> jeden Patienten, die oder der möglicherweise an<br />
dieser Krankheit leidet, dem Krebsregister zu melden <strong>und</strong> die Meldungen<br />
bei Erkenntnis- <strong>und</strong>/oder Behandlungsfortschritt zu wiederholen, zu ergänzen<br />
oder zu berichtigen. Selbst bei einer Ges<strong>und</strong>ung werden die Daten nicht<br />
gelöscht, sondern sind für den Fall einer Wiederholungs-Erkrankung oder<br />
einer Erkrankung an einem anderen Karzinom weiter gespeichert.<br />
Um die Lückenlosigkeit der Erfassung aller in Nordrhein-Westfalen von<br />
dieser Krankheit befallenen Personen sicherzustellen, ist die Meldepflicht<br />
nicht auf die behandelnden Ärztinnen <strong>und</strong> Ärzte beschränkt, sondern auch<br />
auf anderes ärztliches Personal – wie etwa die Labormedizinerinnen <strong>und</strong><br />
-mediziner – ausgedehnt worden, die Gewebeproben untersuchen. Insoweit<br />
werden bewusst „Doppelmeldungen“ zu denselben Personen normiert.<br />
Die zu meldenden Daten sollen vor der Aufnahme in das Krebsregister zuverlässig<br />
pseudonymisiert werden. Das bedeutet, dass die Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter <strong>und</strong> die Nutzerinnen <strong>und</strong> Nutzer des Krebsregisters keinen<br />
Personenbezug der gespeicherten Datensätze herstellen können.<br />
Darüber hinaus ist zu Forschungszwecken ein Verfahren implementiert,<br />
das unter Einschaltung einer dritten Stelle <strong>und</strong> der Einholung einer<br />
Einwilligung der betroffenen Patientinnen <strong>und</strong> Patienten durch diese dritte<br />
Stelle die Möglichkeit für die Forscherinnen <strong>und</strong> Forscher eröffnet, mit den<br />
Betroffenen in direkten persönlichen Kontakt zu treten.<br />
Nach intensiver Diskussion sowohl des ersten als auch des überarbeiteten<br />
Gesetzentwurfs bleibt zu hoffen, dass die gegebenen Anregungen <strong>und</strong><br />
Vorschläge aufgegriffen werden <strong>und</strong> damit ein datenschutzkonformes<br />
Krebsregister entstehen kann.<br />
11.3 Mammografie-Screening<br />
Mit dem Ziel, die Brustkrebssterblichkeit deutlich zu senken, hat der<br />
B<strong>und</strong>estag beschlossen, dass die Krankenkassen <strong>und</strong> die Kassenärztliche<br />
B<strong>und</strong>esvereinigung ein flächendeckendes <strong>und</strong> qualitätsgesichertes<br />
Screening-Programm nach Europäischen Leitlinien schaffen sollen.<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 115