17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Verkehr<br />
Erkrankungen oder Behinderungen einer reisenden Person zu treffende<br />
Vorkehrungen sind ebenfalls in der Passagierdatenbank vermerkt. Gängige<br />
Bezeichnungen im PNR für solche Vorkehrungen sind cosher, moslem,<br />
hindu oder vegetarian meal für die Speisewünsche. Hinter den<br />
Systemkürzeln WCHR, BLD, DIS verbergen sich die Begriffe wheal chair,<br />
blind passenger, disabled passenger. Die meisten Passagiersysteme enthalten<br />
auch Felder, die mit einem beliebigen so genannten Freitext ausgestattet sein<br />
können. Es sollen sich darin vereinzelt sogar Vermerke dazu finden, dass<br />
Personen auf Flugreisen durch Alkoholmissbrauch oder Randalieren<br />
aufgefallen sind.<br />
Der von den Vereinigten Staaten verlangte Zugriff auf diese Passagierdaten<br />
war nach europäischem <strong>und</strong> deutschem <strong>Datenschutz</strong>recht unzulässig. Ein<br />
wesentliches Problem bereitete die Tatsache, dass es in den Vereinigten<br />
Staaten insbesondere für Personen, die nicht die amerikanische<br />
Staatsbürgerschaft besitzen, keine angemessenen <strong>Datenschutz</strong>rechte gibt.<br />
Die Fluggesellschaften wurden daher mit den sich widersprechenden<br />
Rechtsanforderungen der Vereinigten Staaten zum Zwecke der Terrorismus-<br />
<strong>und</strong> Kriminalitätsbekämpfung einerseits <strong>und</strong> der Europäischen Union zum<br />
<strong>Datenschutz</strong> andererseits konfrontiert. Beide Rechtssysteme belegen ihre<br />
Nichtbefolgung mit empfindlichen Geldbußen. In diesem Dilemma für die<br />
Fluggesellschaften wollte die Europäische Kommission Unterstützung<br />
leisten <strong>und</strong> hat Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten über die<br />
Bedingungen, unter denen die Übermittlung von Passagierdaten möglich ist,<br />
aufgenommen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sind in einer<br />
Verpflichtungserklärung der US-Zollbehörde vom 11.05.2004 festgehalten.<br />
Mit einer Entscheidung vom 14.05.2004 hat die Europäische Kommission<br />
daraufhin festgestellt, dass das <strong>Datenschutz</strong>niveau bei der Verarbeitung der<br />
Passagierdaten in den USA angemessen sei. Des Weiteren wurde am<br />
28.05.2004 ein Abkommen zwischen der Europäischen Union <strong>und</strong> den<br />
Vereinigten Staaten über die Passagierdatenübermittlung unterzeichnet. Aus<br />
Sicht der Kommission sind damit die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen geschaffen, die die<br />
Übermittlung ermöglichen. Die einzelnen Dokumente sind nachzulesen<br />
unter www.europa.eu.int.<br />
Das Europäische Parlament hat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof<br />
erhoben, um überprüfen zu lassen, ob die Rechte der Fluggäste aufgr<strong>und</strong> der<br />
Anerkennungsentscheidung vom 14.05.2004 <strong>und</strong> des Abkommens vom<br />
28.05.2004 verletzt werden <strong>und</strong> eine Zustimmung des Parlamentes zu dem<br />
Abkommen erforderlich gewesen wäre. Tatsächlich sind auch nach<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 71