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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Medien<br />

betreffenden Person zu stehen ohne vorher telefonischen Kontakt<br />

aufgenommen zu haben.<br />

Wer nicht möchte, dass anhand der Telefonnummer die eigene Identität <strong>und</strong><br />

Adresse von der Telefonauskunft beauskunftet wird, sollte sich erst gar nicht<br />

in das Verzeichnis eintragen lassen. Zumindest sollte der Funktion der<br />

Inverssuche widersprochen werden.<br />

3.2.3 Lückenlose Telekommunikationsüberwachung<br />

Im Zuge der TKG-Novelle muss nun auch die technische Umsetzung<br />

von Überwachungsmaßnahmen überarbeitet werden.<br />

Zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV)<br />

liegt derzeit ein erster Referentenentwurf des B<strong>und</strong>esministeriums für Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Arbeit vor. Nach redaktionellen Änderungen sind unter anderem<br />

folgende Neuregelungen, die die Überwachungsintensität der Telekommunikation<br />

erhöhen könnten, in dem TKÜV-Entwurf enthalten: Definiert wird<br />

der „Übertragungsweg, der dem unmittelbaren teilnehmerbezogenen Zugang<br />

zum Internet dient“. Diese Definition stellt klar, dass Dienstleistungen, die<br />

über das TCP/IP Protokoll übertragen werden, ebenfalls von der Telekommunikationsüberwachung<br />

erfasst werden, also explizit auch das Internet.<br />

Auch die Definition der „zu überwachenden Kennung“ ist technisch<br />

wesentlich offener als der Begriff der Rufnummer nach der bisherigen<br />

TKÜV. Mit Kennung ist die Erfassung sämtlicher Kommunikation – ob<br />

Voice-Mail, E-Mail, Surfen, mobiles oder herkömmliches Telefonieren –<br />

gemeint, die von einer zu überwachenden Person ausgeht. Auch wenn die<br />

Übermittlung von Telekommunikationsinhalten nicht zustande kommt,<br />

sollen nun Überwachungsdaten bereitgestellt werden. Nach dem TKÜV-<br />

Entwurf sind die Mobilfunkunternehmen gehalten, die Angabe des<br />

Standortes des Mobilfunkgerätes mit der größten Genauigkeit zu liefern.<br />

Diese Formulierung ist deshalb gewählt worden, weil bei neuen<br />

Kommunikationstechniken wie beispielsweise UMTS, die<br />

Lokalisierungsdaten präzise erfasst <strong>und</strong> weitergeleitet werden können.<br />

Die Möglichkeiten zur Überwachung von Telekommunikationsdiensten,<br />

werden Stück für Stück erweitert – jetzt gehören dazu auch Dienste, die über<br />

das Internetprotokoll abgewickelt werden. Die Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger<br />

werden damit in ihrer freien <strong>und</strong> unbeobachteten Kommunikation immer<br />

weiter eingeschränkt.<br />

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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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