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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Technik<br />

• alle zur Verfügung stehenden Sicherheitsfunktionen für Anwenderinnen<br />

<strong>und</strong> Anwender transparent sind <strong>und</strong><br />

• die Nutzung von Hard- <strong>und</strong> Software <strong>und</strong> der Zugriff auf Dokumente<br />

auch weiterhin möglich ist, ohne dass Dritte davon Kenntnis erhalten<br />

<strong>und</strong> Nutzungsprofile angelegt werden können.<br />

Auf diese Weise können auch künftig die in den <strong>Datenschutz</strong>gesetzen des<br />

B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder geforderte Vertraulichkeit <strong>und</strong> Verfügbarkeit der zu<br />

verarbeitenden personenbezogenen Daten sichergestellt <strong>und</strong> die Transparenz<br />

bei der Verarbeitung dieser Daten gewährleistet werden (Abdruck der<br />

Entschließung vom 27./28. März 2003 im Anhang, Nr. 1).<br />

2.3.3 Online-Update<br />

Zur Gewährleistung der Sicherheit <strong>und</strong> Aktualität von System- <strong>und</strong> Anwendungssoftware<br />

ist es notwendig, regelmäßig Updates vorzunehmen. Softwarehersteller<br />

bieten deshalb in zunehmendem Maße an, Online-Updates<br />

für komplette Softwarepakete oder einzelne Aktualisierungen auf die Rechner<br />

ihrer K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en zu laden <strong>und</strong> automatisch zu installieren.<br />

Dieses Verfahren ist für alle Seiten zunächst bequem, verb<strong>und</strong>en mit diesen<br />

Online-Services sind aber auch <strong>Datenschutz</strong>risiken.<br />

Immer öfter werden bei Online-Updates – oftmals für die Nutzenden unbemerkbar<br />

oder zumindest nicht transparent – Konfigurationsinformationen<br />

mit personenbeziehbaren Daten aus dem Zielrechner ausgelesen <strong>und</strong> an die<br />

Hersteller übermittelt, ohne dass dies im derzeit praktizierten Umfang erforderlich<br />

wäre. Darüber hinaus bewirken Online-Updates vielfach Änderungen<br />

an der Software, die dann in der Regel genutzt werden, ohne genau<br />

die Erweiterungen sowie die Auswirkungen auf andere Anwendungen zu<br />

kennen.<br />

Es ist darauf hinzuweisen, dass Änderungen an automatisierten Verfahren<br />

zur Verarbeitung personenbezogener Daten oder an den zugr<strong>und</strong>e liegenden<br />

Betriebssystemen im datenschutzrechtlichen Sinn Wartungstätigkeiten<br />

sind. Sie dürfen nur von dazu ausdrücklich ermächtigten Personen<br />

durchgeführt werden. Insbesondere der Zugriff auf personenbezogene Daten<br />

ist im Zusammenhang mit Wartungstätigkeiten nur im unvermeidbaren Maß<br />

zu gestatten. Daneben sind neue Softwarekomponenten vor dem Einsatz auf<br />

Produktionssystemen zu testen <strong>und</strong> von autorisierter Stelle freizugeben. Die<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 15

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