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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Anhang<br />

vor bei den Innenministerien <strong>und</strong> nachgeordneten Stellen angesiedelt <strong>und</strong> unterliegt damit<br />

einer Fachaufsicht. Selbst in den Ländern, in denen die Landesbeauftragten diese<br />

Aufgabe wahrnehmen, ist ihre Unabhängigkeit nicht überall richtlinienkonform ausgestaltet.<br />

Stellung des B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragten<br />

Die rechtliche Stellung des B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragten als unabhängiges Kontrollorgan<br />

muss im Gr<strong>und</strong>gesetz abgesichert werden.<br />

Verbesserung der Informationsrechte<br />

Die im Bereich der Informationsfreiheit tätigen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten unterstützen die<br />

Absicht in der Koalitionsvereinbarung, auf B<strong>und</strong>esebene ein Informationsfreiheitsgesetz<br />

zu schaffen. Nach ihren Erfahrungen hat sich die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben<br />

zum <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> zur Informationsfreiheit bewährt, weshalb sie auch auf B<strong>und</strong>esebene<br />

realisiert werden sollte. Zusätzlich muss ein Verbraucherinformationsgesetz<br />

alle Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen erfassen <strong>und</strong> einen Informationsanspruch auch gegenüber<br />

Unternehmen einführen.<br />

3. Transparenz bei der Telefonüberwachung<br />

Nach derzeitigem Recht haben die Betreiber von Telekommunikationsanlagen eine Jahresstatistik<br />

über die von ihnen zu Strafverfolgungszwecken durchgeführten Überwachungsmaßnahmen<br />

zu erstellen. Diese Zahlen werden von der Regulierungsbehörde für<br />

Telekommunikation <strong>und</strong> Post veröffentlicht. Auf diese Weise wird die Allgemeinheit<br />

über Ausmaß <strong>und</strong> Entwicklung der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland informiert.<br />

Nach aktuellen Plänen der B<strong>und</strong>esregierung soll diese Statistik abgeschafft werden. Begründet<br />

wird dies mit einer Entlastung der Telekommunikationsunternehmen von überflüssigen<br />

Arbeiten. Zudem wird darauf verwiesen, dass das B<strong>und</strong>esjustizministerium eine<br />

ähnliche Statistik führt, die sich auf Zahlen der Landesjustizbehörden stützt. Dabei wird<br />

verkannt, das die beiden Statistiken unterschiedliches Zahlenmaterial berücksichtigen. So<br />

zählen die Telekommunikationsunternehmen jede Überwachungsmaßnahme getrennt<br />

nach den einzelnen Anschlüssen, während von den Landesjustizverwaltungen nur die<br />

Anzahl der Strafverfahren erfasst wird.<br />

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse um jährlich etwa 25<br />

Prozent gestiegen. Gab es im Jahr 1998 noch 9802 Anordnungen, waren es im Jahr 2001<br />

bereits 19896. Diese stetige Zunahme von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis sehen<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 185

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