17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Anhang<br />
vor bei den Innenministerien <strong>und</strong> nachgeordneten Stellen angesiedelt <strong>und</strong> unterliegt damit<br />
einer Fachaufsicht. Selbst in den Ländern, in denen die Landesbeauftragten diese<br />
Aufgabe wahrnehmen, ist ihre Unabhängigkeit nicht überall richtlinienkonform ausgestaltet.<br />
Stellung des B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragten<br />
Die rechtliche Stellung des B<strong>und</strong>esdatenschutzbeauftragten als unabhängiges Kontrollorgan<br />
muss im Gr<strong>und</strong>gesetz abgesichert werden.<br />
Verbesserung der Informationsrechte<br />
Die im Bereich der Informationsfreiheit tätigen <strong>Datenschutz</strong>beauftragten unterstützen die<br />
Absicht in der Koalitionsvereinbarung, auf B<strong>und</strong>esebene ein Informationsfreiheitsgesetz<br />
zu schaffen. Nach ihren Erfahrungen hat sich die gemeinsame Wahrnehmung der Aufgaben<br />
zum <strong>Datenschutz</strong> <strong>und</strong> zur Informationsfreiheit bewährt, weshalb sie auch auf B<strong>und</strong>esebene<br />
realisiert werden sollte. Zusätzlich muss ein Verbraucherinformationsgesetz<br />
alle Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen erfassen <strong>und</strong> einen Informationsanspruch auch gegenüber<br />
Unternehmen einführen.<br />
3. Transparenz bei der Telefonüberwachung<br />
Nach derzeitigem Recht haben die Betreiber von Telekommunikationsanlagen eine Jahresstatistik<br />
über die von ihnen zu Strafverfolgungszwecken durchgeführten Überwachungsmaßnahmen<br />
zu erstellen. Diese Zahlen werden von der Regulierungsbehörde für<br />
Telekommunikation <strong>und</strong> Post veröffentlicht. Auf diese Weise wird die Allgemeinheit<br />
über Ausmaß <strong>und</strong> Entwicklung der Telekommunikationsüberwachung in Deutschland informiert.<br />
Nach aktuellen Plänen der B<strong>und</strong>esregierung soll diese Statistik abgeschafft werden. Begründet<br />
wird dies mit einer Entlastung der Telekommunikationsunternehmen von überflüssigen<br />
Arbeiten. Zudem wird darauf verwiesen, dass das B<strong>und</strong>esjustizministerium eine<br />
ähnliche Statistik führt, die sich auf Zahlen der Landesjustizbehörden stützt. Dabei wird<br />
verkannt, das die beiden Statistiken unterschiedliches Zahlenmaterial berücksichtigen. So<br />
zählen die Telekommunikationsunternehmen jede Überwachungsmaßnahme getrennt<br />
nach den einzelnen Anschlüssen, während von den Landesjustizverwaltungen nur die<br />
Anzahl der Strafverfahren erfasst wird.<br />
In den vergangenen Jahren ist die Zahl der überwachten Anschlüsse um jährlich etwa 25<br />
Prozent gestiegen. Gab es im Jahr 1998 noch 9802 Anordnungen, waren es im Jahr 2001<br />
bereits 19896. Diese stetige Zunahme von Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis sehen<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 185