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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Technik<br />

2.7.2 Unerkannte Datenübermittlung beim Homebanking<br />

Für heftige Empörung unter Käuferinnen <strong>und</strong> Käufern sorgte eine neue<br />

Version der Homebanking-Software eines bekannten Herstellers. Ohne<br />

hinreichende Information wurden bei Bank-Transaktionen Daten<br />

zunächst an den firmeneigenen Server übermittelt.<br />

Bei der Durchführung von Bank-Transaktionen wurde vor der eigentlichen<br />

Verbindung mit dem jeweiligen Bank-Server ohne Kenntnis der Nutzerinnen<br />

oder Nutzer zunächst eine Verbindung zum Web-Server der Softwarefirma<br />

aufgebaut, um Transaktionsdaten mit Ausnahme von PIN <strong>und</strong><br />

TAN auf Plausibilität zu überprüfen. Auf diesen – aus Firmensicht<br />

nützlichen <strong>und</strong> programmabhängigen – Webservice wurde lediglich vage im<br />

Bedienungshandbuch hingewiesen. Eine gültige Einwilligung lag deshalb<br />

nicht vor. Ebenfalls war die Notwendigkeit der Speicherung dieser Daten für<br />

geschäftliche Zwecke nach § 28 oder § 29 BDSG nicht gegeben.<br />

Nach Intervention konnte eine vertretbare Lösung erreicht werden:<br />

Anwenderinnen <strong>und</strong> Anwender der Homebanking-Software besitzen nach<br />

aktualisiertem Versionsstand nunmehr die Wahlmöglichkeit zwischen einer<br />

„Standard“- <strong>und</strong> einer „Komfort“-Lösung, wobei „Standard“ voreingestellt<br />

ist. Bei der Standard-Lösung werden lediglich die für eine Funktionalität des<br />

Programms zwingend benötigten Daten (Parameter der Versionsnummer der<br />

Software <strong>und</strong> der genutzten Bankmakros, Bankleitzahl sowie die Zugangs-<br />

<strong>und</strong> Transaktionsart) dem Server übermittelt. Der Server überprüft die<br />

Gültigkeit der Bankleitzahl sowie die Zulässigkeit von Zugangs- <strong>und</strong><br />

Transaktionsart. Es werden also weder personenbezogene Daten übertragen<br />

noch ist eine nachträgliche Herstellbarkeit des Personenbezugs möglich. Die<br />

Komfort-Lösung entspricht der bisherigen Funktionsweise. Hierbei werden<br />

alle Transaktionsdaten außer PIN <strong>und</strong> TAN an den Server der Softwarefirma<br />

zwecks Überprüfung übermittelt. Hierüber werden die Nutzerinnen <strong>und</strong><br />

Nutzer jetzt aber konkret informiert <strong>und</strong> müssen der Nutzung dieses<br />

Verfahrens entsprechend zustimmen.<br />

Softwareprodukte mit einem Online-Datenaustausch müssen genau darüber<br />

Auskunft geben, welche Daten zu welchen Zeiten an welche Server übermittelt<br />

werden. K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> K<strong>und</strong>innen sind entsprechend zu informieren<br />

<strong>und</strong> die erforderlichen Einwilligungen sind einzuholen.<br />

26<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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