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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />

Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Art. 96 Abs. 3 des Schengener<br />

Durchführungsübereinkommens (SDÜ) können Ausländerinnen <strong>und</strong><br />

Ausländer auf Antrag einer Ausländerbehörde im Schengener<br />

Informationssystem zum Zweck der Einreiseverweigerung ausgeschrieben<br />

werden, wenn sie ausgewiesen, zurückgewiesen oder abgeschoben worden<br />

sind <strong>und</strong> ein Einreiseverbot besteht (ausführliche Informationen über das<br />

Schengener Informationssystem enthält der 14. <strong>Datenschutz</strong>bericht 1999<br />

unter 3.7, S. 66 ff). Spätestens nach 3 Jahren ist nach Art. 112 Abs. 1 SDÜ<br />

die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung zu prüfen <strong>und</strong> regelmäßig<br />

die Löschung der personenbezogenen Daten zu veranlassen. Bereits im 15.<br />

<strong>Datenschutz</strong>bericht 2001 wurde unter 8.2, S. 93 ff, darauf hingewiesen, dass<br />

entsprechende Ausschreibungen im Schengener Informationssystem häufig<br />

ohne Rechtsgr<strong>und</strong>lage erfolgen <strong>und</strong> Löschungsfristen missachtet werden.<br />

Nunmehr wurde auf Veranlassung der Gemeinsamen Kontrollinstanz für<br />

Schengen die Ausschreibungspraxis nach Art. 96 SDÜ stichprobenweise<br />

kontrolliert. Bei der b<strong>und</strong>esweit koordinierten datenschutzrechtlichen<br />

Prüfung wurden in Nordrhein-Westfalen von 36 Ausländerbehörden die<br />

Akten von insgesamt 80 Prüffällen angefordert. In 5 Fällen war eine<br />

Ausschreibung lediglich zum Zwecke der Aufenthaltsermittlung <strong>und</strong> somit<br />

ohne Rechtsgr<strong>und</strong>lage erfolgt. Hier wurde jeweils die sofortige Löschung<br />

der Daten veranlasst. Außerdem wurde deutlich, dass in vielen Fällen keine<br />

hinreichende Dokumentation <strong>und</strong> Kontrolle der Ausschreibungsdauer<br />

erfolgt.<br />

Aus dem Prüfungsergebnis ist ersichtlich, dass bisher an der mangelhaften<br />

Ausschreibungspraxis nur wenig verbessert wurde.<br />

142 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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