17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Ausländerinnen <strong>und</strong> Ausländer<br />
Auf der Gr<strong>und</strong>lage des Art. 96 Abs. 3 des Schengener<br />
Durchführungsübereinkommens (SDÜ) können Ausländerinnen <strong>und</strong><br />
Ausländer auf Antrag einer Ausländerbehörde im Schengener<br />
Informationssystem zum Zweck der Einreiseverweigerung ausgeschrieben<br />
werden, wenn sie ausgewiesen, zurückgewiesen oder abgeschoben worden<br />
sind <strong>und</strong> ein Einreiseverbot besteht (ausführliche Informationen über das<br />
Schengener Informationssystem enthält der 14. <strong>Datenschutz</strong>bericht 1999<br />
unter 3.7, S. 66 ff). Spätestens nach 3 Jahren ist nach Art. 112 Abs. 1 SDÜ<br />
die Erforderlichkeit der weiteren Speicherung zu prüfen <strong>und</strong> regelmäßig<br />
die Löschung der personenbezogenen Daten zu veranlassen. Bereits im 15.<br />
<strong>Datenschutz</strong>bericht 2001 wurde unter 8.2, S. 93 ff, darauf hingewiesen, dass<br />
entsprechende Ausschreibungen im Schengener Informationssystem häufig<br />
ohne Rechtsgr<strong>und</strong>lage erfolgen <strong>und</strong> Löschungsfristen missachtet werden.<br />
Nunmehr wurde auf Veranlassung der Gemeinsamen Kontrollinstanz für<br />
Schengen die Ausschreibungspraxis nach Art. 96 SDÜ stichprobenweise<br />
kontrolliert. Bei der b<strong>und</strong>esweit koordinierten datenschutzrechtlichen<br />
Prüfung wurden in Nordrhein-Westfalen von 36 Ausländerbehörden die<br />
Akten von insgesamt 80 Prüffällen angefordert. In 5 Fällen war eine<br />
Ausschreibung lediglich zum Zwecke der Aufenthaltsermittlung <strong>und</strong> somit<br />
ohne Rechtsgr<strong>und</strong>lage erfolgt. Hier wurde jeweils die sofortige Löschung<br />
der Daten veranlasst. Außerdem wurde deutlich, dass in vielen Fällen keine<br />
hinreichende Dokumentation <strong>und</strong> Kontrolle der Ausschreibungsdauer<br />
erfolgt.<br />
Aus dem Prüfungsergebnis ist ersichtlich, dass bisher an der mangelhaften<br />
Ausschreibungspraxis nur wenig verbessert wurde.<br />
142 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005