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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Wissenschaft<br />

BDSG nachgekommen <strong>und</strong> den betroffenen Personen die Möglichkeit zur<br />

Korrektur falscher Daten eröffnet.<br />

Die geschäftsmäßige Sammlung <strong>und</strong> Übermittlung personenbezogener<br />

Daten von Prüferinnen <strong>und</strong> Prüfern sowie Examenskandidatinnen <strong>und</strong><br />

-kandidaten durch Online-Informationsdienste ist gr<strong>und</strong>sätzlich nur mit<br />

wirksamer Einwilligung der betroffenen Personen zulässig.<br />

126 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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