17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Anhang<br />
tatsächlich umfassende <strong>und</strong> intime Kenntnisse über 60 Millionen Versicherte erhalten.<br />
Die Gefahr gläserner Patientinnen <strong>und</strong> Patienten rückt damit näher. Diese datenschutzrechtlichen<br />
Risiken hätten durch die Verwendung moderner <strong>und</strong> datenschutzfre<strong>und</strong>licher<br />
Technologien einschließlich der Pseudonymisierung vermieden<br />
werden können. Leider sind diese Möglichkeiten überhaupt nicht berücksichtigt<br />
worden.<br />
• Ohne strenge Zweckbindungsregelungen könnten die Krankenkassen diese Daten<br />
nach den verschiedensten Gesichtspunkten auswerten (zum Beispiel mit Data-Warehouse-Systemen).<br />
Die <strong>Datenschutz</strong>konferenz nimmt anerkennend zur Kenntnis, dass vor diesem Hintergr<strong>und</strong><br />
durch Beschlussfassung des Ausschusses für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziale Sicherheit<br />
eine Klarstellung dahingehend erfolgt ist, dass durch technische <strong>und</strong> organisatorische<br />
Maßnahmen sicherzustellen ist, dass zur Verhinderung von Versichertenprofilen bei den<br />
Krankenkassen<br />
• eine sektorenübergreifende Zusammenführung der Abrechnungsdaten <strong>und</strong><br />
Leistungsdaten unzulässig ist, <strong>und</strong> dass<br />
• die Krankenkassen die Daten nur für Abrechnungszwecke <strong>und</strong> Prüfzwecke nutzen<br />
dürfen.<br />
Darüber hinaus trägt eine Entschließung des Deutschen B<strong>und</strong>estages der Forderung der<br />
<strong>Datenschutz</strong>konferenz Rechnung, durch eine Evaluierung der Neuregelung in Bezug auf<br />
den Gr<strong>und</strong>satz der Datenvermeidung <strong>und</strong> Datensparsamkeit unter Einbeziehung der<br />
Möglichkeit von Pseudonymisierungsverfahren sicherzustellen, dass Fehlentwicklungen<br />
vermieden werden.<br />
Die <strong>Datenschutz</strong>konferenz hält eine frühestmögliche Pseudonymisierung der Abrechnungsdaten<br />
für notwendig, auch damit verhindert wird, dass eine Vielzahl von Bediensteten<br />
personenbezogene Ges<strong>und</strong>heitsdaten zur Kenntnis nehmen kann.<br />
13. Konsequenzen aus der Untersuchung des Max-Planck-Instituts<br />
über Rechtswirklichkeit <strong>und</strong> Effizienz der Überwachung<br />
der Telekommunikation<br />
Das Max-Planck-Institut für ausländisches <strong>und</strong> internationales Strafrecht in Freiburg hat<br />
im Mai diesen Jahres sein im Auftrag des B<strong>und</strong>esministeriums der Justiz erstelltes Gutachten<br />
„Rechtswirklichkeit <strong>und</strong> Effizienz der Überwachung der Telekommunikation<br />
nach den §§ 100 a, 100 b Strafprozessordnung (StPO) <strong>und</strong> anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen”<br />
vorgelegt. Darin hat es festgestellt, dass<br />
LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 199