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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Anhang<br />

spiel die Erwerber häufig nicht mit den tatsächlichen Nutzern der Prepaid-Angebote<br />

identisch.<br />

Insgesamt fordern die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder den Gesetzgeber<br />

auf, das gegenwärtige <strong>Datenschutz</strong>niveau bei der Telekommunikation zu verbessern,<br />

statt es weiter abzusenken. Hierzu sollte jetzt ein eigenes Telekommunikations-<strong>Datenschutz</strong>gesetz<br />

verabschiedet werden, das den Anforderungen einer freiheitlichen Informationsgesellschaft<br />

genügt <strong>und</strong> später im Zuge der noch ausstehenden zweiten Stufe<br />

der Modernisierung des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes mit diesem zusammengeführt werden<br />

könnte.<br />

9. Neuordnung der R<strong>und</strong>funkfinanzierung (30. April 2003)<br />

Die Länder bereiten gegenwärtig eine Neuordnung der R<strong>und</strong>funkfinanzierung vor, die im<br />

neuen R<strong>und</strong>funkgebührenstaatsvertrag geregelt werden soll. Die dazu bekannt gewordenen<br />

Vorschläge der R<strong>und</strong>funkanstalten lassen befürchten, dass bei ihrer Umsetzung die<br />

bestehenden datenschutzrechtlichen Defizite nicht nur beibehalten werden, sondern dass<br />

mit zum Teil gravierenden Verschlechterungen des <strong>Datenschutz</strong>es gerechnet werden<br />

muss:<br />

Insbesondere ist geplant, alle Meldebehörden zu verpflichten, der GEZ zum In-Kraft-<br />

Treten des neuen Staatsvertrages die Daten aller Personen in Deutschland zu übermitteln,<br />

die älter als 16 Jahre sind . Dadurch entstünde bei der GEZ faktisch ein b<strong>und</strong>esweites<br />

zentrales Register aller über 16-jährigen Personen mit Informationen über ihre sozialen<br />

Verhältnisse (wie Partnerschaften, gesetzliche Vertretungen, Haushaltszugehörigkeit <strong>und</strong><br />

Empfang von Sozialleistungen), obwohl ein großer Teil dieser Daten zu keinem Zeitpunkt<br />

für den Einzug der R<strong>und</strong>funkgebühren erforderlich ist.<br />

Auch wenn in Zukunft nur noch für ein R<strong>und</strong>funkgerät pro Wohnung Gebühren gezahlt<br />

werden, sollen alle dort gemeldeten erwachsenen Bewohner von vornherein zur Auskunft<br />

verpflichtet sein, selbst wenn keine Anhaltspunkte für eine Gebührenpflicht bestehen.<br />

Für die Auskunftspflicht reicht es demgegenüber aus, dass zunächst – wie bei den amtlichen<br />

Statistiken erfolgreich praktiziert – nur die Meldedaten für eine Person übermittelt<br />

werden, die dazu befragt wird.<br />

Zudem soll die regelmäßige Übermittlung aller Zu- <strong>und</strong> Wegzüge aus den Meldedaten<br />

nun um Übermittlungen aus weiteren staatlichen bzw. sonstigen öffentlichen Dateien wie<br />

den Registern von berufsständischen Kammern, den Schuldnerverzeichnissen <strong>und</strong> dem<br />

Gewerbezentralregister erweitert werden. Auf alle diese Daten will die GEZ künftig auch<br />

online zugreifen.<br />

194 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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