17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Anhang<br />
spiel die Erwerber häufig nicht mit den tatsächlichen Nutzern der Prepaid-Angebote<br />
identisch.<br />
Insgesamt fordern die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder den Gesetzgeber<br />
auf, das gegenwärtige <strong>Datenschutz</strong>niveau bei der Telekommunikation zu verbessern,<br />
statt es weiter abzusenken. Hierzu sollte jetzt ein eigenes Telekommunikations-<strong>Datenschutz</strong>gesetz<br />
verabschiedet werden, das den Anforderungen einer freiheitlichen Informationsgesellschaft<br />
genügt <strong>und</strong> später im Zuge der noch ausstehenden zweiten Stufe<br />
der Modernisierung des B<strong>und</strong>esdatenschutzgesetzes mit diesem zusammengeführt werden<br />
könnte.<br />
9. Neuordnung der R<strong>und</strong>funkfinanzierung (30. April 2003)<br />
Die Länder bereiten gegenwärtig eine Neuordnung der R<strong>und</strong>funkfinanzierung vor, die im<br />
neuen R<strong>und</strong>funkgebührenstaatsvertrag geregelt werden soll. Die dazu bekannt gewordenen<br />
Vorschläge der R<strong>und</strong>funkanstalten lassen befürchten, dass bei ihrer Umsetzung die<br />
bestehenden datenschutzrechtlichen Defizite nicht nur beibehalten werden, sondern dass<br />
mit zum Teil gravierenden Verschlechterungen des <strong>Datenschutz</strong>es gerechnet werden<br />
muss:<br />
Insbesondere ist geplant, alle Meldebehörden zu verpflichten, der GEZ zum In-Kraft-<br />
Treten des neuen Staatsvertrages die Daten aller Personen in Deutschland zu übermitteln,<br />
die älter als 16 Jahre sind . Dadurch entstünde bei der GEZ faktisch ein b<strong>und</strong>esweites<br />
zentrales Register aller über 16-jährigen Personen mit Informationen über ihre sozialen<br />
Verhältnisse (wie Partnerschaften, gesetzliche Vertretungen, Haushaltszugehörigkeit <strong>und</strong><br />
Empfang von Sozialleistungen), obwohl ein großer Teil dieser Daten zu keinem Zeitpunkt<br />
für den Einzug der R<strong>und</strong>funkgebühren erforderlich ist.<br />
Auch wenn in Zukunft nur noch für ein R<strong>und</strong>funkgerät pro Wohnung Gebühren gezahlt<br />
werden, sollen alle dort gemeldeten erwachsenen Bewohner von vornherein zur Auskunft<br />
verpflichtet sein, selbst wenn keine Anhaltspunkte für eine Gebührenpflicht bestehen.<br />
Für die Auskunftspflicht reicht es demgegenüber aus, dass zunächst – wie bei den amtlichen<br />
Statistiken erfolgreich praktiziert – nur die Meldedaten für eine Person übermittelt<br />
werden, die dazu befragt wird.<br />
Zudem soll die regelmäßige Übermittlung aller Zu- <strong>und</strong> Wegzüge aus den Meldedaten<br />
nun um Übermittlungen aus weiteren staatlichen bzw. sonstigen öffentlichen Dateien wie<br />
den Registern von berufsständischen Kammern, den Schuldnerverzeichnissen <strong>und</strong> dem<br />
Gewerbezentralregister erweitert werden. Auf alle diese Daten will die GEZ künftig auch<br />
online zugreifen.<br />
194 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005