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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Technik<br />

Bild 1: Möglichkeiten technischer Ausprägung privater VoIP-Nebenstellenanlagen<br />

<strong>und</strong> VoIP- Direktanbieterinnen<br />

Wird ein Sprachdienst mittels VoIP angeboten, bei dem Vermittlungspunkte<br />

genutzt werden, die im Internet liegen, so können Datenspeicherungen oder<br />

sogar Datenübermittlungen (eventuell sogar ins Ausland) stattfinden, die<br />

nicht mehr allein in der Hand der Anbieterin liegen. Sie kann dann keine<br />

Gewähr dafür übernehmen, dass während der gesamten Kommunikation das<br />

Fernmeldegeheimnis gewahrt ist, da die beteiligten IP-Netze dieses nicht<br />

zwangsläufig gewähren müssen. Die derzeitigen Telekommunikations-<br />

Sprachnetze sind demgegenüber sicherer, weil sie vollständig in der Hand<br />

oder unter Kontrolle der Anbieterinnen liegen <strong>und</strong> nur Partnerunternehmen<br />

<strong>und</strong> -netze beteiligt sind, die ebenfalls diesen Regeln unterliegen. Soll eine<br />

Kommunikation mittels VoIP datenschutzgerecht erfolgen, sind somit<br />

weitere technische <strong>und</strong> organisatorische Maßnahmen zum Schutz der<br />

Kommunikation erforderlich. Zu denken ist hierbei beispielsweise daran, die<br />

Daten, die über das Internet verschickt werden, zu verschlüsseln. Erfolgt<br />

eine Zwischenspeicherung der Daten auf Netzservern oder PCs der<br />

Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer, sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen<br />

zur Löschung der Nachrichteninhalte nach Ende der Kommunikation <strong>und</strong><br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 11

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