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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Internationaler Datenverkehr<br />

schutzrechtliche Bewertung von verbindlichen Unternehmensregelungen<br />

nun auch auf europäischer Ebene Schule zu machen scheint. Die<br />

<strong>Datenschutz</strong>kontrollstellen in den Staaten der Europäischen Union bemühen<br />

sich um eine koordinierte Prüfung von Unternehmensregelungen.<br />

Konzerne, die in mehreren europäischen Staaten tätig sind <strong>und</strong><br />

Drittstaatenübermittlungen auf eine Konzerndatenschutzregelung stützen<br />

wollen, sollten sich wegen der Anerkennung der Regelung durch alle oder<br />

mehrere EU-Mitgliedstaaten mit der <strong>Datenschutz</strong>behörde am europäischen<br />

Hauptsitz ihres Konzerns in Verbindung setzen. Soweit es keinen Hauptsitz<br />

gibt, sollte die Behörde in dem Staat angesprochen werden, wo der<br />

Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Konzerns liegt.<br />

152 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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