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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Anonyme Internetnutzung<br />

Anhang<br />

Das Surfen im World Wide Web mit seinen immensen Informationsmöglichkeiten <strong>und</strong><br />

das Versenden von E-Mails sind heute für viele selbstverständlich. Während aber in der<br />

realen Welt jeder Mensch zum Beispiel in einem Buchladen stöbern oder ein Einkaufszentrum<br />

durchstreifen kann, ohne dass sein Verhalten registriert wird, ist dies im Internet<br />

nicht von vornherein gewährleistet. Dort kann jeder Mausklick personenbezogene Datenspuren<br />

erzeugen, deren Summe zu einem aussagekräftigen Persönlichkeitsprofil <strong>und</strong> für<br />

vielfältige Zwecke (zum Beispiel Marketing, Auswahl unter Stellenbewerbungen, Observation<br />

von Personen) genutzt werden kann. Das Recht auf Anonymität <strong>und</strong> der Schutz<br />

vor zwangsweiser Identifizierung sind in der realen Welt gewährleistet (in keiner Buchhandlung<br />

können K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en dazu gezwungen werden, einen Ausweis vorzulegen).<br />

Sie werden aber im Bereich des Internet durch Pläne für eine umfassende Vorratsspeicherung<br />

von Verbindungsdaten <strong>und</strong> Nutzungsdaten bedroht.<br />

Das Recht jedes Menschen, das Internet gr<strong>und</strong>sätzlich unbeobachtet zu nutzen, muss geschützt<br />

bleiben. Internet-Provider dürfen nicht dazu verpflichtet werden, auf Vorrat alle<br />

Verbindungsdaten <strong>und</strong> Nutzungsdaten über den betrieblichen Zweck hinaus für mögliche<br />

zukünftige Strafverfahren oder geheimdienstliche Observationen zu speichern.<br />

Unabhängige Evaluierung der Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden<br />

Schon vor den Terroranschlägen des 11. September 2001 standen den deutschen Sicherheitsbehörden<br />

nach einer Reihe von Antiterrorgesetzen <strong>und</strong> Gesetzen gegen die Organisierte<br />

Kriminalität weitreichende Eingriffsbefugnisse zur Verfügung, die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten<br />

<strong>und</strong> Bürgerrechtsorganisationen Sorgen bereiteten:<br />

Dies zeigen Videoüberwachung, Lauschangriff, Rasterfahndung, langfristige Aufbewahrung<br />

der Daten bei der Nutzung des Internet <strong>und</strong> der Telekommunikation, Zugriff auf<br />

K<strong>und</strong>endaten <strong>und</strong> Geldbewegungen bei den Banken.<br />

Durch die jüngsten Gesetzesverschärfungen nach den Terroranschlägen des<br />

11. September 2001 sind die Freiräume für unbeobachtete individuelle oder gesellschaftliche<br />

Aktivitäten <strong>und</strong> Kommunikation weiter eingeschränkt worden. Bürgerliche Freiheitsrechte<br />

<strong>und</strong> <strong>Datenschutz</strong> dürfen nicht immer weiter gefährdet werden.<br />

Nach der Konkretisierung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden <strong>und</strong> der Schaffung<br />

neuer Befugnisse im Terrorismusbekämpfungsgesetz sowie in anderen gegen Ende der<br />

14. Legislaturperiode verabschiedeten B<strong>und</strong>esgesetzen ist vermehrt eine offene Diskussion<br />

darüber notwendig, wie der gebotene Ausgleich zwischen kollektiver Sicherheit <strong>und</strong><br />

individuellen Freiheitsrechten so gewährleistet werden kann, dass unser Rechtsstaat nicht<br />

zum Überwachungsstaat wird. Dazu ist eine umfassende <strong>und</strong> systematische Evaluierung<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005 181

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