17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />
wendung von Schätzdaten wäre in jedem Fall deutlich als solche zu kennzeichnen.<br />
Daten in Privatauskünften eignen sich zudem kaum für eine<br />
Schätzung, etwa des Familienstandes. Im Ergebnis wurden sämtliche<br />
Schätzdaten in den vorliegenden Auskunftsdatensätzen gelöscht.<br />
Die Fälle haben Veranlassung gegeben zu überprüfen, ob es sich hierbei um<br />
Einzelfälle gehandelt hat oder ob Schätzdaten regelmäßig in Privatauskünften<br />
Verwendung finden. Der Verband der betreffenden Auskunftei teilte<br />
hierzu mit, bei den ihm bekannten Fällen habe es sich um Ausnahmefälle<br />
gehandelt. Die angeschlossenen Auskunfteien würden in Privatpersonenauskünften<br />
in der Regel gar nicht mit Schätzungen arbeiten.<br />
Betroffene können gegenüber der Auskunftei von ihrem Auskunftsrecht<br />
nach § 34 BDSG Gebrauch machen. Danach kann die betroffene Person<br />
gr<strong>und</strong>sätzlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten<br />
verlangen, auch soweit es um die Herkunft dieser Daten geht.<br />
5.7 Living by numbers – Bonitätsbewertungen durch Scoring<br />
Zunehmend setzen Unternehmen, die im Massengeschäft die Bonität<br />
von möglichen K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en prüfen, statistische<br />
Persönlichkeitsprofile <strong>und</strong> -bewertungen in Form so genannter Scoring-<br />
Verfahren ein: beispielsweise bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags,<br />
bei Bestellungen im Versandhandel, im Internet oder bei der Vergabe<br />
von Krediten. Ziel ist eine schnelle, kostengünstige <strong>und</strong> auf rationalen<br />
Kriterien beruhende Entscheidungsfindung. Mit möglichst geringem<br />
personellen Aufwand soll zügig <strong>und</strong> nicht nach Intuition oder Laune<br />
über den Vertragsabschluss <strong>und</strong> seine Ausgestaltung entschieden<br />
werden.<br />
Beim Scoring werden die zu bewertenden Personen statistisch gebildeten<br />
Risikoklassen zugeordnet. Dafür werden ihre Daten mit den Daten<br />
statistischer Vergleichsgruppen bisheriger K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en<br />
verglichen <strong>und</strong> dann einer Risikoklasse mit ähnlichen oder gleichen<br />
Merkmalen zugeordnet. Das statistische Ausfallrisiko der gef<strong>und</strong>enen<br />
Vergleichsgruppe wird damit auch der konkreten Person zugeschrieben. Das<br />
Ergebnis drückt sich in einem so genannten Score-Wert aus, der die<br />
statistische Bonitätsbewertung der konkreten Person in einen Zahlenwert<br />
zusammenfasst, beispielsweise in Form einer Schulnote oder einer %-Zahl.<br />
Der Score-Wert ist damit ein personenbezogenes Datum, dessen Erhebung,<br />
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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005