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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Handel <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

wendung von Schätzdaten wäre in jedem Fall deutlich als solche zu kennzeichnen.<br />

Daten in Privatauskünften eignen sich zudem kaum für eine<br />

Schätzung, etwa des Familienstandes. Im Ergebnis wurden sämtliche<br />

Schätzdaten in den vorliegenden Auskunftsdatensätzen gelöscht.<br />

Die Fälle haben Veranlassung gegeben zu überprüfen, ob es sich hierbei um<br />

Einzelfälle gehandelt hat oder ob Schätzdaten regelmäßig in Privatauskünften<br />

Verwendung finden. Der Verband der betreffenden Auskunftei teilte<br />

hierzu mit, bei den ihm bekannten Fällen habe es sich um Ausnahmefälle<br />

gehandelt. Die angeschlossenen Auskunfteien würden in Privatpersonenauskünften<br />

in der Regel gar nicht mit Schätzungen arbeiten.<br />

Betroffene können gegenüber der Auskunftei von ihrem Auskunftsrecht<br />

nach § 34 BDSG Gebrauch machen. Danach kann die betroffene Person<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten<br />

verlangen, auch soweit es um die Herkunft dieser Daten geht.<br />

5.7 Living by numbers – Bonitätsbewertungen durch Scoring<br />

Zunehmend setzen Unternehmen, die im Massengeschäft die Bonität<br />

von möglichen K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en prüfen, statistische<br />

Persönlichkeitsprofile <strong>und</strong> -bewertungen in Form so genannter Scoring-<br />

Verfahren ein: beispielsweise bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags,<br />

bei Bestellungen im Versandhandel, im Internet oder bei der Vergabe<br />

von Krediten. Ziel ist eine schnelle, kostengünstige <strong>und</strong> auf rationalen<br />

Kriterien beruhende Entscheidungsfindung. Mit möglichst geringem<br />

personellen Aufwand soll zügig <strong>und</strong> nicht nach Intuition oder Laune<br />

über den Vertragsabschluss <strong>und</strong> seine Ausgestaltung entschieden<br />

werden.<br />

Beim Scoring werden die zu bewertenden Personen statistisch gebildeten<br />

Risikoklassen zugeordnet. Dafür werden ihre Daten mit den Daten<br />

statistischer Vergleichsgruppen bisheriger K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en<br />

verglichen <strong>und</strong> dann einer Risikoklasse mit ähnlichen oder gleichen<br />

Merkmalen zugeordnet. Das statistische Ausfallrisiko der gef<strong>und</strong>enen<br />

Vergleichsgruppe wird damit auch der konkreten Person zugeschrieben. Das<br />

Ergebnis drückt sich in einem so genannten Score-Wert aus, der die<br />

statistische Bonitätsbewertung der konkreten Person in einen Zahlenwert<br />

zusammenfasst, beispielsweise in Form einer Schulnote oder einer %-Zahl.<br />

Der Score-Wert ist damit ein personenbezogenes Datum, dessen Erhebung,<br />

60<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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