17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Technik<br />
kennzeichnen <strong>und</strong> Warenströme zu automatisieren. Auch als<br />
Sicherheitsmerkmal für die Erkennung der Echtheit von Unterlagen sind sie<br />
verstärkt ins Blickfeld gerückt. So sollen möglicherweise Visa,<br />
Personalpapiere, Geldscheine oder die Eintrittskarten zur Fußball-WM 2006<br />
mit RFID-Technologie ausgestattet werden.<br />
Anhand der dargestellten Produkteigenschaften <strong>und</strong> Einsatzfelder erscheint<br />
eine Vielzahl von Missbrauchsszenarien denkbar: Personen könnten<br />
beispielsweise anhand ihrer Kleidungsstücke oder auch anhand mitgeführter<br />
Gegenstände erkannt werden, ohne dass sie dies bemerken. Darüber hinaus<br />
könnten RFID-Lesegeräte auch mit Videosystemen zur Beobachtung der<br />
K<strong>und</strong>schaft gekoppelt werden oder auch eine Personenidentifizierung<br />
erfolgen, wenn in den Ausweispapieren RFID-Chips eingebaut werden.<br />
In einer Entschließung vom 25./26. März 2004 (Abdruck im Anhang, Nr.<br />
20) haben die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder zu den<br />
Risiken der RFIDs Stellung genommen. Sie wenden sich insbesondere<br />
dagegen, dass<br />
• RFIDs versteckt angebracht <strong>und</strong> verdeckt ausgelesen werden, <strong>und</strong> damit<br />
die Anonymität verringern,<br />
• Daten der RFID-Transponder aus den verschiedenen Anwendungsfällen<br />
mit personenbezogenen Daten zusammengeführt werden,<br />
• über Hintergr<strong>und</strong>systeme Profile erzeugt <strong>und</strong> gespeichert werden.<br />
Sie fordern deshalb Hersteller von RFID-Systemen, die Produzenten von<br />
RFID gekennzeichneten Waren <strong>und</strong> den Handel auf,<br />
• die Betroffenen umfassend über Einsatz <strong>und</strong> Verwendungszweck von<br />
RFID-Systemen zu informieren <strong>und</strong> ursprüngliche Verwendungszwecke<br />
nicht zu erweitern oder zu verändern,<br />
• RFID-Tags (Etiketten) so zu gestalten, dass eine Löschung der Daten<br />
auf den RFID-Chips einschließlich der in der Fertigung aufgebrachten<br />
eindeutigen Seriennummer oder ihre problemlose Entfernung von den<br />
Produkten möglich ist,<br />
• in RFID-Chips wirksame Blockierungsmechanismen vorzuhalten, so<br />
dass kein Nutzungszwang gegeben ist <strong>und</strong> anonymes Kaufen weiterhin<br />
möglich ist,<br />
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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005