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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Technik<br />

kennzeichnen <strong>und</strong> Warenströme zu automatisieren. Auch als<br />

Sicherheitsmerkmal für die Erkennung der Echtheit von Unterlagen sind sie<br />

verstärkt ins Blickfeld gerückt. So sollen möglicherweise Visa,<br />

Personalpapiere, Geldscheine oder die Eintrittskarten zur Fußball-WM 2006<br />

mit RFID-Technologie ausgestattet werden.<br />

Anhand der dargestellten Produkteigenschaften <strong>und</strong> Einsatzfelder erscheint<br />

eine Vielzahl von Missbrauchsszenarien denkbar: Personen könnten<br />

beispielsweise anhand ihrer Kleidungsstücke oder auch anhand mitgeführter<br />

Gegenstände erkannt werden, ohne dass sie dies bemerken. Darüber hinaus<br />

könnten RFID-Lesegeräte auch mit Videosystemen zur Beobachtung der<br />

K<strong>und</strong>schaft gekoppelt werden oder auch eine Personenidentifizierung<br />

erfolgen, wenn in den Ausweispapieren RFID-Chips eingebaut werden.<br />

In einer Entschließung vom 25./26. März 2004 (Abdruck im Anhang, Nr.<br />

20) haben die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten des B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der Länder zu den<br />

Risiken der RFIDs Stellung genommen. Sie wenden sich insbesondere<br />

dagegen, dass<br />

• RFIDs versteckt angebracht <strong>und</strong> verdeckt ausgelesen werden, <strong>und</strong> damit<br />

die Anonymität verringern,<br />

• Daten der RFID-Transponder aus den verschiedenen Anwendungsfällen<br />

mit personenbezogenen Daten zusammengeführt werden,<br />

• über Hintergr<strong>und</strong>systeme Profile erzeugt <strong>und</strong> gespeichert werden.<br />

Sie fordern deshalb Hersteller von RFID-Systemen, die Produzenten von<br />

RFID gekennzeichneten Waren <strong>und</strong> den Handel auf,<br />

• die Betroffenen umfassend über Einsatz <strong>und</strong> Verwendungszweck von<br />

RFID-Systemen zu informieren <strong>und</strong> ursprüngliche Verwendungszwecke<br />

nicht zu erweitern oder zu verändern,<br />

• RFID-Tags (Etiketten) so zu gestalten, dass eine Löschung der Daten<br />

auf den RFID-Chips einschließlich der in der Fertigung aufgebrachten<br />

eindeutigen Seriennummer oder ihre problemlose Entfernung von den<br />

Produkten möglich ist,<br />

• in RFID-Chips wirksame Blockierungsmechanismen vorzuhalten, so<br />

dass kein Nutzungszwang gegeben ist <strong>und</strong> anonymes Kaufen weiterhin<br />

möglich ist,<br />

8<br />

LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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