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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Medien<br />

Adressaten. Eine Ausnahme lässt das Gesetz zu, falls das Unternehmen die<br />

E-Mail im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung<br />

erlangt hat. Es darf diese zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren<br />

oder Dienstleistungen nutzen, sofern die K<strong>und</strong>in oder der K<strong>und</strong>e jederzeit<br />

die Möglichkeit hat, einer solchen Werbung zu widersprechen.<br />

Ungeachtet der gesetzlichen Änderungen sowie der Klage- <strong>und</strong><br />

Beschwerdemöglichkeiten bleibt ein verantwortlicher Umgang mit Mail-<br />

Adressen der beste Schutz vor Spam. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte die Mail-Adresse<br />

nur den Personen <strong>und</strong> Institutionen gegeben werden, die vertrauenswürdig<br />

sind. Beim Versand von Mails an mehrere Personen, die einander unbekannt<br />

sind, ist die Möglichkeit der Blind Copy zu nutzen, damit die Adressen der<br />

jeweiligen Dritten für die Empfänger <strong>und</strong> Empfängerinnen verborgen<br />

bleiben. Vor jeder Nutzung von E-Commerce-Angeboten sind die<br />

Nutzungsbedingungen <strong>und</strong> <strong>Datenschutz</strong>erklärungen genau zu studieren. Für<br />

Newsgroups <strong>und</strong> Chats sollte eine zweite Mail-Adresse genutzt werden, die<br />

gegebenenfalls geändert werden kann. Längere <strong>und</strong> ungewöhnliche<br />

Zeichenfolgen als Adressenbestandteil verhindern das Erraten der Adresse<br />

durch Zufallsgeneratoren. Soweit die eigene Adresse auf einer eigenen<br />

Homepage veröffentlicht wird, sollte diese als Grafik dargestellt werden.<br />

Auf Spam <strong>und</strong> Werbemails ist nach Möglichkeit nicht zu antworten. Auch<br />

die beigefügten Abmeldelinks sollten besser ignoriert werden. Darüber<br />

hinaus empfiehlt sich noch der Einsatz von Spam-Filtern <strong>und</strong><br />

Virenschutzsoftware.<br />

Wegen der unüberschaubaren Masse an Spam <strong>und</strong> Werbung haben auch<br />

Vereine, Unternehmen <strong>und</strong> die Provider diesem Phänomen den Kampf<br />

angesagt. Spam-Abwehr ist das Thema, welches momentan von allen<br />

Seiten angegangen wird. Gearbeitet wird mit Blacklists, mit der<br />

Verschleierung von Adressen, mit Verfahren, die eine komplizierte<br />

Prüfsummenbildung zur Erkennung von Spam einsetzen sowie mit einer<br />

automatischen oder manuellen Inhaltsanalyse. Eine generelle Bewertung der<br />

Verfahren ist nicht möglich.<br />

Häufig werden Spamfilter neben dem eigentlichen E-Mail-Dienst als<br />

zusätzlicher Dienst angeboten. Dabei sind die Nutzer <strong>und</strong> Nutzerinnen vor<br />

Vertragsschluss ausführlich über die näheren Umstände zu informieren.<br />

Semantische oder manuelle Spamfilter dürfen nur mit ausdrücklicher<br />

freiwilliger Zustimmung der Empfängerin oder des Empfängers sowie mit<br />

Zustimmung der Betriebs- oder Personalräte eingesetzt werden.<br />

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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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