17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Medien<br />
Adressaten. Eine Ausnahme lässt das Gesetz zu, falls das Unternehmen die<br />
E-Mail im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung<br />
erlangt hat. Es darf diese zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren<br />
oder Dienstleistungen nutzen, sofern die K<strong>und</strong>in oder der K<strong>und</strong>e jederzeit<br />
die Möglichkeit hat, einer solchen Werbung zu widersprechen.<br />
Ungeachtet der gesetzlichen Änderungen sowie der Klage- <strong>und</strong><br />
Beschwerdemöglichkeiten bleibt ein verantwortlicher Umgang mit Mail-<br />
Adressen der beste Schutz vor Spam. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollte die Mail-Adresse<br />
nur den Personen <strong>und</strong> Institutionen gegeben werden, die vertrauenswürdig<br />
sind. Beim Versand von Mails an mehrere Personen, die einander unbekannt<br />
sind, ist die Möglichkeit der Blind Copy zu nutzen, damit die Adressen der<br />
jeweiligen Dritten für die Empfänger <strong>und</strong> Empfängerinnen verborgen<br />
bleiben. Vor jeder Nutzung von E-Commerce-Angeboten sind die<br />
Nutzungsbedingungen <strong>und</strong> <strong>Datenschutz</strong>erklärungen genau zu studieren. Für<br />
Newsgroups <strong>und</strong> Chats sollte eine zweite Mail-Adresse genutzt werden, die<br />
gegebenenfalls geändert werden kann. Längere <strong>und</strong> ungewöhnliche<br />
Zeichenfolgen als Adressenbestandteil verhindern das Erraten der Adresse<br />
durch Zufallsgeneratoren. Soweit die eigene Adresse auf einer eigenen<br />
Homepage veröffentlicht wird, sollte diese als Grafik dargestellt werden.<br />
Auf Spam <strong>und</strong> Werbemails ist nach Möglichkeit nicht zu antworten. Auch<br />
die beigefügten Abmeldelinks sollten besser ignoriert werden. Darüber<br />
hinaus empfiehlt sich noch der Einsatz von Spam-Filtern <strong>und</strong><br />
Virenschutzsoftware.<br />
Wegen der unüberschaubaren Masse an Spam <strong>und</strong> Werbung haben auch<br />
Vereine, Unternehmen <strong>und</strong> die Provider diesem Phänomen den Kampf<br />
angesagt. Spam-Abwehr ist das Thema, welches momentan von allen<br />
Seiten angegangen wird. Gearbeitet wird mit Blacklists, mit der<br />
Verschleierung von Adressen, mit Verfahren, die eine komplizierte<br />
Prüfsummenbildung zur Erkennung von Spam einsetzen sowie mit einer<br />
automatischen oder manuellen Inhaltsanalyse. Eine generelle Bewertung der<br />
Verfahren ist nicht möglich.<br />
Häufig werden Spamfilter neben dem eigentlichen E-Mail-Dienst als<br />
zusätzlicher Dienst angeboten. Dabei sind die Nutzer <strong>und</strong> Nutzerinnen vor<br />
Vertragsschluss ausführlich über die näheren Umstände zu informieren.<br />
Semantische oder manuelle Spamfilter dürfen nur mit ausdrücklicher<br />
freiwilliger Zustimmung der Empfängerin oder des Empfängers sowie mit<br />
Zustimmung der Betriebs- oder Personalräte eingesetzt werden.<br />
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LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005