17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
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Beschäftigtendatenschutz<br />
12 Beschäftigtendatenschutz<br />
Das von der B<strong>und</strong>esregierung schon für die letzte Legislaturperiode<br />
angekündigte <strong>und</strong> auch jetzt in der Koalitionsvereinbarung verabredete<br />
Arbeitnehmerdatenschutzgesetz lässt noch immer auf sich warten (siehe<br />
auch 16. <strong>Datenschutz</strong>bericht 2003 unter 9., S. 99).<br />
Angesichts der stetig wachsenden technischen Kontroll- <strong>und</strong> Überwachungsmöglichkeiten<br />
muss klar geregelt werden, welche Daten über Arbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer erhoben werden dürfen, wie damit zu<br />
verfahren ist <strong>und</strong> wozu sie genutzt werden dürfen. Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber<br />
sind gerade bei den heutigen Arbeitsmarktverhältnissen unter Umständen<br />
auch besonderen Risiken ausgesetzt, etwa durch unzulässig ausforschende<br />
Fragen in Bewerbungsverfahren oder durch das gr<strong>und</strong>sätzlich unzulässige<br />
Verlangen eines genetischen Tests.<br />
Daher haben die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten im Rahmen ihrer an den B<strong>und</strong>esgesetzgeber<br />
<strong>und</strong> die B<strong>und</strong>esregierung gerichteten Forderungen auch daran<br />
appelliert, zügig gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz<br />
zu schaffen (Entschließung vom 27./28. März 2003, Abdruck im Anhang<br />
Nr. 2). Daher haben die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten im Rahmen ihrer an den<br />
B<strong>und</strong>esgesetzgeber <strong>und</strong> die B<strong>und</strong>esregierung gerichteten Forderungen auch<br />
daran appelliert, zügig gesetzliche Regelungen zum<br />
Arbeitnehmerdatenschutz zu schaffen (Entschließung vom 27./28. März<br />
2003, Abdruck im Anhang Nr. 2).<br />
Persönlichkeitsrechte sind im Beschäftigungsverhältnis gerade heute<br />
vielfältig bedroht. Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz darf deshalb nicht<br />
weiter auf die lange Bank geschoben werden.<br />
120 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005