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17. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht

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Beschäftigtendatenschutz<br />

12 Beschäftigtendatenschutz<br />

Das von der B<strong>und</strong>esregierung schon für die letzte Legislaturperiode<br />

angekündigte <strong>und</strong> auch jetzt in der Koalitionsvereinbarung verabredete<br />

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz lässt noch immer auf sich warten (siehe<br />

auch 16. <strong>Datenschutz</strong>bericht 2003 unter 9., S. 99).<br />

Angesichts der stetig wachsenden technischen Kontroll- <strong>und</strong> Überwachungsmöglichkeiten<br />

muss klar geregelt werden, welche Daten über Arbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer erhoben werden dürfen, wie damit zu<br />

verfahren ist <strong>und</strong> wozu sie genutzt werden dürfen. Bewerberinnen <strong>und</strong> Bewerber<br />

sind gerade bei den heutigen Arbeitsmarktverhältnissen unter Umständen<br />

auch besonderen Risiken ausgesetzt, etwa durch unzulässig ausforschende<br />

Fragen in Bewerbungsverfahren oder durch das gr<strong>und</strong>sätzlich unzulässige<br />

Verlangen eines genetischen Tests.<br />

Daher haben die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten im Rahmen ihrer an den B<strong>und</strong>esgesetzgeber<br />

<strong>und</strong> die B<strong>und</strong>esregierung gerichteten Forderungen auch daran<br />

appelliert, zügig gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz<br />

zu schaffen (Entschließung vom 27./28. März 2003, Abdruck im Anhang<br />

Nr. 2). Daher haben die <strong>Datenschutz</strong>beauftragten im Rahmen ihrer an den<br />

B<strong>und</strong>esgesetzgeber <strong>und</strong> die B<strong>und</strong>esregierung gerichteten Forderungen auch<br />

daran appelliert, zügig gesetzliche Regelungen zum<br />

Arbeitnehmerdatenschutz zu schaffen (Entschließung vom 27./28. März<br />

2003, Abdruck im Anhang Nr. 2).<br />

Persönlichkeitsrechte sind im Beschäftigungsverhältnis gerade heute<br />

vielfältig bedroht. Das Arbeitnehmerdatenschutzgesetz darf deshalb nicht<br />

weiter auf die lange Bank geschoben werden.<br />

120 LDI NRW <strong>17.</strong> <strong>Datenschutz</strong>bericht 2005

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